BUNDESRAT
 
 

EINBERUFUNG

 

des Justizausschusses
 
 
 
Mittwoch, 18. April 2001, 15.30 Uhr im Lokal III
 
 
Tagesordnung:
 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz (SMG) geändert wird
(346 d.B. und 521 d.B.)
 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewährleistungsrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und im Konsumentenschutzgesetz sowie das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz - GewRÄG)
(422 d.B. und 522 d.B.)
 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Aktiengesetz, im Handelsgesetzbuch und im Börsegesetz Regelungen über Optionen auf Aktien getroffen werden (Aktienoptionengesetz - AOG)
(485 d.B. und 523 d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Regelung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen das Handelsgesetzbuch, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden
(447 d.B. und 524 d.B.)
 

 
 
 

Ferdinand Gstöttner

 

Vorsitzender

 
 
 
 
Wien, 2001 03 29
 
 
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.