2316/AB-BR/2007

Eingelangt am 04.07.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Wolfgang Erlitz

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0077-I/A/3/2007

Wien, am      3. Juli 2007

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2513/J-BR/2007 der Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

Die Gutachten – nicht nur des Psychotherapiebeirats, auch von den Parteien vorgelegte – sind dem Ministerium bekannt. Ich sehe in ihnen Beweismittel, die letztlich der Beweiswürdigung durch die zur Entscheidung berufene Behörde unterliegen.

 

 


Frage 3:

Im Hinblick auf das vorangegangene besonders aufwändige Ermittlungsverfahren und damit auch die bereits verstrichene Verfahrensdauer betrachte ich den Entscheidungszeitpunkt als zufällig.

 

 

Frage 4:

Es handelt sich um einen rechtskräftigen Bescheid.

 

 

Frage 5:

Es ist geplant die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Beirats zu diskutieren.

 

 

Frage 6:

Der Psychotherapiebeirat ist in Arbeitsgruppen unterteilt, diese Ausschüsse arbeiten weiter (zB in Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufsberechtigungen und Eintragungen in die Psychotherapeutenliste).

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin