2316/AB-BR/2007
Eingelangt am 04.07.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Mag. Wolfgang Erlitz
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0077-I/A/3/2007
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2513/J-BR/2007 der Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Die Gutachten – nicht nur des Psychotherapiebeirats, auch von den Parteien vorgelegte – sind dem Ministerium bekannt. Ich sehe in ihnen Beweismittel, die letztlich der Beweiswürdigung durch die zur Entscheidung berufene Behörde unterliegen.
Frage 3:
Im Hinblick auf das vorangegangene besonders aufwändige Ermittlungsverfahren und damit auch die bereits verstrichene Verfahrensdauer betrachte ich den Entscheidungszeitpunkt als zufällig.
Frage 4:
Es handelt sich um einen rechtskräftigen Bescheid.
Frage 5:
Es ist geplant die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Beirats zu diskutieren.
Frage 6:
Der Psychotherapiebeirat ist in Arbeitsgruppen unterteilt, diese Ausschüsse arbeiten weiter (zB in Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufsberechtigungen und Eintragungen in die Psychotherapeutenliste).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin