2396/AB-BR/2008
Eingelangt am 11.04.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0035-I 3/2008
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 11.APR. 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und
Kollegen vom 13. Februar 2008, Nr. 2594/J-BR/2008, betreffend
Agentur für den Schutz vor Naturgefahren
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Februar 2008, Nr. 2594/J-BR/2008, betreffend Agentur für den Schutz vor Naturgefahren, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Derzeit ist der Bereich „Schutz vor Naturgefahren“ als Staatsaufgabe vor allem in vier Bundesgesetzen geregelt und wird hauptverantwortlich von zwei Ministerien, 16 „Landesleitungen“, 58 „Regionalleitungen“ und etlichen ausgegliederten und sonstigen Organisationen bearbeitet. Das BMLFUW hat in den letzten Jahren zahlreiche effizienzsteigernde Maßnahmen gesetzt, um einerseits die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und gleichzeitig einen noch wirkungsvolleren Umgang mit Steuergeldern sicherzustellen. Trotzdem gibt es immer noch Bereiche – wie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen mit dem Schutz vor Naturgefahren befassten Organisationen – die zu verbessern sind. In Berücksichtigung dieses Umstands legt das Regierungsprogramm 2007 – 2010 fest, dass eine Agentur zum Schutz vor Naturgefahren im BMLFUW zu schaffen ist. Ich habe daher eine Projektgruppe beauftragt, eine kritische Analyse dieses Aufgabenbereiches durchzuführen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
So wurden im vorigen Jahr im Einvernehmen mit den Ländern zahlreiche inhaltliche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ausgearbeitet, die von der Vereinheitlichung bei Gefahrenzonenplanung, Projektierung, Priorisierung bis hin zur Harmonisierung bei der Finanzierung reichen. Der weitergehende Vorschlag – eine gemeinsame organisatorische Struktur unter Einbindung der Agenden der Länder und des Verkehrsministeriums zu schaffen – wird von diesen derzeit abgelehnt. Daher habe ich eine Expertengruppe mit der Evaluierung der Umsetzbarkeit des Regierungsauftrags im Zuständigkeitsbereich meines Ressorts beauftragt.
Zu Frage 2:
Die Projektgruppe ist derzeit damit befasst, eine Bündelung der Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Naturgefahren zu analysieren und verschiedene mögliche Organisationsänderungen, die sich dadurch ergeben, anzudenken und ihre Folgen abzuwägen. Ziel der letztendlichen Strukturoptimierung soll eine effizientere und kostengünstigere Erbringung der Leistungen und eine flexiblere Haushaltsführung mit angepasster Investitions- und Finanzplanung und höhere Kosten- und Leistungstransparenz sein, um schneller in der präventiven Planung voran zu kommen und rascher auf Schadensereignisse reagieren zu können.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Selbstverständlich werden allfällige verfassungsrelevante Zuständigkeitsänderungen nur im Einvernehmen mit den Ländern überlegt. Entsprechend der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung und dem evidenten Willen der Länder – ausgedrückt u.a. in der Erklärung der Landeshauptleutekonferenz vom 4.10.2007 – ist keine Einbeziehung von Agenden der Länder in die Agentur zum Schutz vor Naturgefahren vorgesehen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Im Rahmen des Projekts „Schutz vor Naturgefahren“ wird nach der umfassenden Analysephase von internen wie externen Fachleuten ein entsprechendes Soll-Profil erstellt, in dessen Rahmen die Interessen der Länder und Gemeinden in angemessener Weise berücksichtigt werden. Weiters wird der in Ausarbeitung befindliche Bericht des Rechnungshofes zur Gebarungsprüfung betreffend Schutz vor Naturgefahren und Verwendung der Mittel des Katastrophenfonds zu berücksichtigen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher keine weiteren Aussagen getroffen werden.
Der Bundesminister: