2403/AB-BR/2008

Eingelangt am 18.04.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsident des Bundesrates

Helmut KRITZINGER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 17. April 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.102/0006-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2605/J-BR betreffend RECS-Zertifikatehandel in Österreich, welche die Abgeordneten Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen am 21. Februar 2008 an mich richteten,   stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Laut der von der Energie-Control GmbH geführten Betriebsstatistik 2006 wurden im Kalenderjahr 2006 21.117 GWh in das öffentliche Netz (also von Stromhändlern, Endverbrauchern und sinngemäß von „EVU“) physikalisch aus dem Ausland nach Österreich importiert. Diese verteilten sich auf unsere Nachbarländer wie folgt: 


 


Land

Import in GWh

Prozentueller Anteil

Deutschland

12.769

60,47 %

Tschechische Republik

6.138

29,07 %

Ungarn

1.063

5,03 %

Slowenien

1.060

5,02 %

Schweiz

83

0,39 %

Italien

4

0,02 %

Summe

21.117

100%

Quelle: E-Control GmbH; Betriebsstatistik 2006

Als physikalische Importe gelten dabei all jene Mengen (elektrischer Energie),      welche tatsächlich aus dem Ausland in das österreichische Netz (sowohl Höchst- und Hochspannungs- als auch Mittel- und Niederspannungsnetz) geflossen sind. Es enthält somit sowohl jene Energie, die in Österreich verbraucht wie auch jene       Energie, welche in andere Staaten weiter geliefert (transitiert) wurde. Importmengen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ermittelt wurden, können von den tatsächlich geflossenen (physikalischen) Mengen abweichen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Laut dem Statistical Yearbook 2006 der UCTE (Union for the co-ordination of transmission of electricity) lag der Anteil an der Erzeugung elektrischer Energie aus Kernkraftwerken im Kalenderjahr 2006 bei 27 % in Deutschland, bei 31 % in der Tschechischen Republik, bei 38 % in Ungarn, bei 40 % in Slowenien und bei 42 % in der Schweiz. Für Italien wurde ein Anteil von 0 % ausgewiesen.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Wie in dem angesprochenen Artikel „E-Control lobt heimische Stromkennzeichnung“ vom 8. Jänner 2008 ausgeführt, zählt das in Österreich verwendete Stromkennzeichnungssystem, basierend auf einer zentralen Datenbank und jährlichen Überprüfungen durch die Energie-Control GmbH, ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer oder gerichtlich zertifizierte Sachverständige auf dem Gebiet der Elektrotechnik (vgl. dazu die Vorgaben des § 45a ElWOG), mit zu den Besten in Europa.

 

Von der Gesamtabgabemenge aus öffentlichen Netzen (57,5 TWh) wurden 2006 Nachweise in Höhe von 2,2 TWh (d.s. 3,8 %) in RECS-Zertifikaten vorgelegt. Detailauswertungen für das jeweilige Energieversorgungsunternehmen sind, sofern datenschutzrechtlich erlaubt, im genannten Stromkennzeichnungsbericht der E-Control enthalten.

 

Darüber hinausgehende Detailauswertungen dürfen aus Datenschutz- und Wettbewerbsgründen nicht veröffentlicht werden.

 

Über die Höhe der Kosten für RECS-Zertifikate im Jahr 2006 liegen keine Informationen vor.

 

 

Antwort zu den Punkten 6, 10 und 11 der Anfrage:

 

Stromlieferanten und sonstige Lieferanten, die in Österreich Endverbraucher beliefern, sind gem. § 45 ElWOG verpflichtet, auf oder als Anhang zu ihrer Stromrechnung für Endverbraucher auszuweisen, aus welchen Energieträgern die an sie gelieferte elektrische Energie erzeugt wurde (Versorgermix).

 

Zusätzlich schreiben die Bestimmungen für die Ausstellung von RECS-Zertifikaten zwingend vor, dass die zugrundeliegende Strommenge in keiner Weise in anderer Form nochmals als elektrische Energie aus erneuerbaren Energieträgern genutzt bzw. ausgewiesen werden darf. In der in Österreich verwendeten elektronischen Datenbank ist die Duplizierung der Information praktisch ausgeschlossen.

 

Zudem ist für die Stromkennzeichnung in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, dass (außer den in der EU-Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt standardisierten Herkunftsnachweisen) nur solche Zertifikate für die Stromkennzeichnung als Nachweis gültig sind, die von einer nach dem Akkreditierungsgesetz, BGBl. 468/1992 idF BGBl. Nr. 430/1996, zugelassenen Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle bestätigt wurden (§ 45a Abs 7 ElWOG).

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 9 der Anfrage:

 

Gemäß den Bestimmungen der RL 2001/77/EG waren die Vorgaben zum Herkunftsnachweis bis Mitte 2004 in den EU-Mitgliedstaaten umzusetzen, für die neu hinzugekommenen Mitgliedstaaten sind sie dies bis 2010. In Österreich ist diese Umsetzung bereits mit dem Inkrafttreten des Ökostromgesetzes per 1. Jänner 2003 vollständig erfolgt. Seit 2004 ist ein vollständig funktionsfähiges Herkunftsnachweissystem, inklusive einer elektronischen Herkunftsnachweis-Datenbank, in Betrieb.

 

Mitentscheidend für die Qualität der Stromkennzeichnung und die Einbettung dieser in den liberalisierten Binnenmarkt ist die Umsetzung der europäischen Vorgaben für die Stromkennzeichnung und die Herkunftsnachweise in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 

Gemäß Art 5 Abs 6 der RL 2001/77/EG erörtert die Europäische Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten in ihrem zusammenfassenden Bericht (Art. 8 dieser Richtlinie) Form und Methoden, die die Mitgliedstaaten beim Nachweis der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen anwenden könnten. Gegebenenfalls schlägt die Kommission dem Europäischen Parlament die Festlegung gemeinsamer Regeln dazu vor.

 

Von 2005 bis 2007 hat die Energie-Control GmbH an einem von der Europäischen Kommission geförderten Projekt (E-Track; www.e-track-project.org) teilgenommen, das ein Verfahren zur Bilanzierung von Strom im europäischen Strommarkt ent-wickelt hat, das für die Stromkennzeichnung und andere Politiken anwendbar ist. Im Rahmen dieses Projektes wurde auch erhoben, wie weit in den Mitgliedstaaten die EU Herkunftsnachweise (gem. Artikel 5 RL 2001/77/EG) und ein System zur Stromkennzeichnung im Allgemeinen bereits implementiert wurden.

 

Im Rahmen der Beschleunigungsrichtlinie (Artikel 3 Abs 6 der Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt) wurden erstmals auf europäischer Ebene Vorschriften zur Stromkennzeichnung festgelegt. Folgende   Tabelle (Stand 1.1.2008) zeigt die Fortschritte in einzelnen Mitgliedstaaten:

 

 

In den meisten der 13 Staaten, die eine rechtliche Basis für die Stromkennzeichnung geschaffen haben, wird verlangt, dass die Energiequellen, die für die Erzeugung von elektrischer Energie eingesetzt worden sind, gekennzeichnet werden müssen.

 

In Belgien-Flandern, Finnland und Deutschland betrifft diese Vorgabe allerdings nur aggregierte Gruppen von Einsatzstoffen, wie Fossile, Erneuerbare und Nuklear. Insofern wird hier wesentlich weniger Information angeführt als von den Explanatory Notes (DG Tren 2003) empfohlen.

 

Die Umsetzung des Ausweises der Umweltauswirkungen, wie CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall, ist bisher in etwas mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten erfolgt.

 

Die Umsetzung der Herkunftsnachweise in nationales Recht ist in 18 Mitgliedstaaten bereits erfolgt, in neun in Planung.

 

Um Verzerrungen am Markt und potenzielle Doppelzählungen zu vermeiden, ist es von zentraler Bedeutung, dass die Vorschriften der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/54/EG so bald wie möglich EU-weit umgesetzt und die Systeme koordiniert werden.

 

Dieser Punkt wurde auch seitens der zuständigen Europäischen Kommission aufgegriffen, welche ebenfalls einen Handlungsbedarf bei der Koordinierung der Herkunftsnachweissysteme sieht: „Es ist allerdings erforderlich, ein absolut sicheres System für die Einlösung „gebrauchter“ grüner Zertifikate zu vereinbaren. Ein derartiges System gibt es bereits in mehreren Mitgliedstaaten und es könnte weiter-gehend koordiniert oder sogar harmonisiert werden (...).“ (vgl. Mitteilung der Kommission „Förderung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern“, 7. Dezember 2005, KOM(2005)627 endgültig).

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Für Norwegen als EWR-Mitgliedsland gilt ebenfalls die Vorgabe der EU-Richtlinie, deren Einhaltung von der Europäischen Kommission entsprechend zu überwachen ist.