2412/AB-BR/2008

Eingelangt am 26.05.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident des Bundesrates

Helmut KRITZINGER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 21. Mai 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.102/0008-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2612/J-BR betreffend „Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie“, welche die Abgeordneten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 28. März 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Bereits im Sommer 2006 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine interministerielle Plattform bestehend aus Bundesministerien, Landesregierungen und Sozialpartnern eingerichtet, die im Jahr 2007 konsultativ tätig war. Mit Ministerratsvortrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 6. März 2008 wurden zur Erleichterung der Koordinierung des Umsetzungsprozesses in allen Bundesministerien und auf Landesebene Umsetzungsbeauftragte nominiert. Die inter-ministerielle Plattform wurde zu einer Plattform der Umsetzungsbeauftragten, welche als Kontaktpersonen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit fungieren, die Normenprüfung in deren Wirkungsbereichen organisieren und über Fortschritte bzw. Probleme bei der Umsetzung berichten. Am 4. April 2008 fand die erste Koordinierungssitzung der Umsetzungsbeauftragten von Bund und Ländern statt; weitere Koordinierungssitzungen folgen.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Umsetzung horizontaler Elemente der Dienstleistungsrichtlinie soll in einem   „Horizontalgesetz“ erfolgen. Dieses wird voraussichtlich auch verfahrensrechtliche Regelungen beinhalten. Daneben sind auch die Materiengesetze auf Konformität mit der Dienstleistungsrichtlinie zu überprüfen und gegebenenfalls – auch hinsichtlich verfahrensrechtlicher Elemente – zu adaptieren.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Gemäß Ministerratsvortrag des BMWA vom 6. März 2008 haben Bundesministerien und Länder bis Ende Oktober 2008 eine Prüfung des Normenbestandes auf Vereinbarkeit mit der Richtlinie vorzunehmen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen im Rechtsbestand vorzubereiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat mit Schreiben an die Bundesministerien bzw. die Landesamtsdirektoren vom 13. März 2008 um Bekanntgabe erster Ergebnisse bis 1. Juli 2008 ersucht.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Verantwortung für die Begutachtung der zu ändernden Materiengesetze liegt bei den betroffenen Bundesministerien und bei den Ländern. Eine zeitlich abgestimmte Begutachtung ist aufgrund der Komplexität des gesamten Umsetzungsprozesses nicht vorgesehen. Die Begutachtung hat in Eigenverantwortung der Ressorts und Länder in jedem Fall zeitgerecht zu erfolgen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Nein.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Der Entwurf für das „Horizontalgesetz“ sieht vor, dass auch Inländer die Dienste des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen können; für Unternehmen aus Drittstaaten ist dies derzeit nicht geplant.