2635/AB-BR/2011

Eingelangt am 06.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Die Bundesräte Cornelia Michalke, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Oktober 2011 unter der Zl. 2848/J-BR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schweizer Protektionismus zu Lasten Vorarlberger Taxiunternehmen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nachdem die Schweiz im Juni 2011 eine neue Regelung betreffend die grenzüberschreitende Tätigkeit österreichischer und deutscher Taxiunternehmen veröffentlicht hatte, habe ich umgehend die Prüfung derselben durch das Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) in Auftrag gegeben. Diese hat ergeben, dass die Beschränkung der Erbringung der Dienstleistungen auf 90 Tage pro Jahr nicht im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen der Schweiz mit der EU (Personenfreizügigkeitsabkommen EU-CH) steht.

Gleichzeitig habe ich auch die Schweizer Bundespräsidentin im Rahmen eines persönlichen Gesprächs nachdrücklich auf die Probleme, die diese Regelung verursacht, und den österreichischen Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung in europäischem Geist hingewiesen. Die österreichischen Vertretungsbehörden in der Schweiz und in Deutschland sind angewiesen worden, über die weitere Entwicklung zu berichten bzw. zu prüfen welche Möglichkeiten eines gemeinsamen österreichisch-deutschen Vorgehens bestehen.


Zu Frage 2:

Die von der Schweiz getroffene 90-Tage-Regelung entspricht auch nach österreichischer Rechtsansicht den in den bestehenden Verträgen niedergelegten rechtlichen Rahmenbedingungen. Aus Sicht des BMeiA müssen aber die Durchführungsbestimmungen nach ihrem Vorliegen sowohl im Hinblick auf ihre Konformität mit den vertraglichen Bestimmungen sowie ihre Auswirkungen in der Praxis und auf den bürokratischen Aufwand, den sie möglicherweise verursachen, genau geprüft werden. Das BMeiA hat keine Kenntnis von einer Forderung der Schweiz, österreichische Taxifahrer nach Schweizer Lohnbestimmungen zu entlohnen.

Zu Frage 3:

Die Österreichische Botschaft in Berlin ist in Kontakt mit der zuständigen Abteilung im deutschen Bundesverkehrsministerium. Nun gilt es, das Vorliegen der Durchführungsbestimmungen und deren rechtliche Prüfung abzuwarten. Die weiteren Schritte hängen naturgemäß vom Ergebnis dieser Prüfung ab. Die Frage wird jedoch gegenüber der Schweiz neuerlich releviert werden.