2642/AB-BR/2011

Eingelangt am 27.12.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Bundesrats

Mag.ª Susanne NEUWIRTH

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.410/0008-I/4/2011                                      Wien, am 27. Dezember 2011

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Dr. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. November 2011 unter der Nr. 2851/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verlängerung der derzeit geltenden Schwellenwerte-Verordnung bzw. Übernahme in das Bundesvergabegesetz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Halten Sie in der momentanen wirtschaftlichen Situation und angesichts der unerfreulichen Prognosen konjunkturbelebende und verwaltungsvereinfachende Maßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben, für angebracht und notwendig?

Ø  Wenn ja, werden Sie daher die derzeit geltenden Schwellenwerte in das Bundesvergabegesetz übernehmen?

Ø  Wenn nein, werden Sie wenigstens die derzeitige Schwellenwerteverordnung ein weiteres Mal verlängern?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

 


Die Realisierung bestehender Potentiale zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur Verwaltungsvereinfachung ist insbesondere in Zeiten konjunktureller Schwäche ein wichtiges Anliegen. In der Regierungsvorlage (RV) für die Bundesvergabegesetz-Novelle 2012 (RV für ein Bundesgesetz mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich erlassen sowie das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird, 1513 d.B.) ist – im Vergleich zu den vor der Schwellenwerteverordnung 2009 geltenden Schwellenwerten – eine Erhöhung des Schwellenwertes für die Direktvergabe auf 50.000 Euro (bzw. 75.000 im Sektorenbereich) sowie eine Erhöhung des Schwellenwertes für die Vergabe von Bauaufträgen im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung von 120.000 Euro auf 300.000 Euro vorgesehen. Darüber hinaus können Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem Schwellenwert von 130.000 Euro (im Sektorenbereich: 200.000 Euro) und Bauaufträge bis zu einem Schwellenwert von 500.000 Euro mittels neu eingeführter Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung bzw. nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb vergeben werden (vgl. dazu die §§ 41a und 201a der RV). Auftraggeber können damit eine große Anzahl von Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich in einem weitgehend formfreien Verfahren rasch und unbürokratisch vergeben.

 

Darüber hinaus wird die Schwellenwerteverordnung 2009 um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2012 verlängert. Mit Schreiben vom 16. November 2011 wurden die Länder um ehestmögliche Erteilung der Zustimmung zur Kundmachung der vom Bundeskanzler erlassenen Verordnung gemäß Art. 14b Abs. 5 B-VG ersucht.

 

Auf Grund der durch diese Maßnahmen weiterhin möglichen raschen Realisierung von Kleinvorhaben wird eine Stärkung und Absicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich samt positiver Auswirkungen auf die Beschäftigtensituation erwartet.

 

Zu Frage 5:

Ø  Welche sonstigen konjunkturbelebenden, verwaltungsvereinfachenden Maßnahmen können Sie sich vorstellen bzw. werden Sie umsetzen?

 

Derzeit finden eine Reihe von Verwaltungsreformprojekten statt, die sowohl die Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen als auch die Entlastung zum Ziel haben. Als Beispiele nenne ich nur:


Ø  Unternehmensserviceportal,

Ø  Verbreitung der „Handy Signatur“

Ø  Vereinfachung im Melderecht, bei Schülerfreifahrten und Arbeitnehmerveranlagungen sowie Vereinfachungen für Menschen mit Behinderung.

 

Näheres entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Bericht, der von der Bundesregierung in ihrer Sitzung am 30. August 2011 beschlossen wurde.

 

Darüber hinaus haben wir die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die eine Konzentration zahlreicher Behörden auf wenige (Verwaltungs-)gerichte zur Folge haben wird, am Dienstag, 13. Dezember 2011 im Ministerrat beschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

GZ. BKA-410.070/0009-IKT/2011

GZ. BMF-113200/0002-II/11/2011BKA-353.410/0008-I/4/2011

 

111/9

NEUES MATERIAL

 

 

Vortrag an den Ministerrat

betreffend Zwischenberichte zu den Verwaltungsreforminitiativen
„Verwaltungskosten senken für Unternehmen“, „Unternehmensserviceportal“ und
„Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Verwaltungsverfahren“

 

 

 

Verwaltungsreform ist eine Priorität der Bundesregierung. Entlastung von  Bürger/innen in Verwaltungsverfahren sowie Verwaltungskosten senken für Unternehmen sind konkrete Initiativen, die mit viel Nachdruck von den Bundesministerien umgesetzt werden. Nach dem Zwischenbericht vom 24. August 2010 konnten deutliche Fortschritte erzielt werden.

 

Bis Ende 2010 wurde das erste Teilziel der Unternehmensinitiative in Höhe von 564 Mio. EUR erreicht. Es gilt nun die Maßnahmen für das zweite Teilziel in den Fokus zu nehmen. Bis 2012 sind noch einmal rund 500 Mio. EUR an Entlastung auf den Weg zu bringen. Das Flagship Projekt der Initiative, das Unternehmensserviceportal geht im Herbst in einen erweiterten Pilotbetrieb und im Frühjahr in den Vollbetrieb als Transaktionsportal. Auch im Informationsbereich konnten seit 1.1.2010, als das Portal unter www.usp.gv.at online ging, deutliche Fortschritte erzielt werden. Das Informationsangebot hat sich seitdem ungefähr verdoppelt.

 

Die Planungen im Rahmen des Bürgerprojekts konnten vorangetrieben werden. Das im Jahr 2010 identifizierte Entlastungspotenzial in Höhe von rd. 11 Mio. Stunden ist im Ausmaß von 8,9 Mio. Stunden geplant und konzipiert. Bezogen auf die in der Erhebung für die 100 wichtigsten Verwaltungsverfahren kalkulierten 32 Mio. Stunden, würde das eine Reduktion in Höhe von etwas mehr als 25% bedeuten. Knapp die Hälfte davon ist bereits in Umsetzung.


„Verwaltungskosten senken für Unternehmen“: Umsetzungsstand, Planung und Schwerpunkte für die Zielerreichung 2012

 

Nach der Erreichung des Ziels für 2010, das 564 Mio. EUR betrug, liegt der Umsetzungsstand der Initiative derzeit bei 580 Mio. EUR. Der Detailplanungsstand liegt bei 1,04 Mrd. EUR. Das ent­spricht einem Planungsstand von 97% bezogen auf das Gesamtziel in Höhe von 1.076 Mio. EUR.

 

Die bisher größten umgesetzten Maßnahmen sind die Anhebung der Buchführungsgrenze von 400.000 auf 700.000 EUR und damit direkt zusammenhängend die Ausweitung der Einnahmen-Ausgaben Rechnung, die Anhebung der Grenze bis zu der Kleinunternehmen von der Abgabe einer Jahreserklärung der Umsatzsteuer befreit sind, die Anhebung der Schwellenwerte (z.B. Schwellenwerte zur Einteilung der Kapitalgesellschaften- die auf Bilanzsumme, Umsatzerlöse bzw. Anzahl der Beschäftigten abstellen – wurden um 30% angehoben) und damit zusammen­hängende größenabhängige Erleichterungen z.B. bei der Offenlegung oder Veröffentlichung der Jahresabschlüsse gemäß URÄG 2008, die Harmonisierung von Meldepflichten im Zusammenhang mit Baustellen, die Vereinfachungen im Nachweissystem im Rahmen des Vergabeverfahrens, der Ausbau elektronischer Meldungen an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, die Umstellung von analogen auf digitale Kontrollgeräte bei Lastkraftwagen >3,5 Tonnen sowie die Möglichkeit seitens der Finanzverwaltung Vorabentscheidungen zu Umgründungs-, Gruppen­besteuerungs- und Verrechnungspreissachverhalten zu bekommen. 

 

Die größte für 2012 geplante Maßnahme ist die Umsetzung der „E-Invoicing Richtlinie“ der Europäischen Union. Diese Richtlinie sieht die Gleichbehandlung von elektronischer Rechnung mit der Papierrechnung vor. Zur Förderung der Umsetzung wurde in Österreich ein nationales Stakeholderforum eingerichtet, in dem neben Praktiker und Legisten auch die Wirtschaftskammer Österreich sowie die Kammer der Wirtschaftstreuhänder vertreten sind.

 

Eine sehr große, bisher noch nicht in der Planung berücksichtigte Maßnahme ist die Phase II des Unternehmensserviceportals (USP), die Prozessoptimierungen und die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachmeldungen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlich normierten Informations- und Meldeverpflichtungen zum Inhalt hat. Das Potenzial dieser Maßnahme wurde im Rahmen der Nutzenstudie des USP für die österreichischen Unternehmen auf rd. 200 Mio. EUR geschätzt. Die Phase II wird bis Ende 2011 konzeptioniert und geplant. Im Rahmen dieser Planung werden die Nutzeneffekte noch genauer quantifiziert. Noch nicht enthalten sind weiters Maßnahmen im Bereich des materiellen Steuerrechts. Vereinfachung im Steuerrecht ist eines der expliziten Ziele, die im Rahmen der geplanten Steuerstrukturreform vorgesehen sind.

 

Es gilt nun sowohl Planungen als auch Umsetzung mit Nachdruck im Laufe des Jahres voranzutreiben. Dann erscheint die Zielerreichung im Jahr 2012 gesichert.

 

Unternehmensserviceportal: Umsetzungsstand und nächste Schritte

Das Unternehmensserviceportal (USP, siehe www.usp.gv.at) ist bisher die größte einzelne Maßnahme im Rahmen der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“. Ziel ist es, das Portal als „die“ elektronische Schnittstelle der Unternehmen zur öffentlichen Verwaltung zu positionieren. Das USP umfasst einen


Informations- sowie einen Transaktionsbereich und soll es den Unternehmen möglichst einfach machen, ihre gesetzlichen Informationsverpflichtungen zu erfüllen.

 

Im Informationsbereich, den das Bundesministerium für Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt konzipiert hat, bietet das USP bereits jetzt rund um die Uhr Informationen und Tipps beispielsweise zur Gründung eines Unternehmens, zu Steuern, zu Verpflichtungen im laufenden Betrieb, zum Firmenbuch, zu gesetzlichen Neuerungen sowie zu Förderungen und Ausschreibungen. Die Ressorts erstellen die dafür erforderlichen Texte und das Redaktionsteam der Wiener Zeitung übernimmt die übergreifende Qualitätssicherung. Zusätzlich stehen eine Formulardatenbank sowie eine Behördensuche zur Verfügung. Unternehmen können an zentraler Stelle für sie relevante Informationen abrufen.

 

Im Transaktionsbereich des USP, den das Bundesministerium für Finanzen konzipiert und die Bundesrechenzentrum GmbH umsetzt, werden Verfahren eingebunden, die mit single-sign-on, dh. nur mit einer einzigen Kennung aufgerufen werden können. Für den bereits laufenden Pilotbetrieb mit einigen ausgesuchten Unternehmen wurde die Einbindung der folgenden Verfahren schon realisiert: FinanzOnline, ELDA Online (Stufe 1 Passworthinterlegung), Virtual Company Dossier, EDM im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, E-Rechnung an den Bund, die Verbrauchsteuer Internet Plattform, SVA Beitragsvorschreibung für Versicherte sowie Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) Portalanwendungen und das Zentrale Waffenregister. Derzeit in Umsetzung sind die folgenden weiteren Verfahren: SVA Beitragsvorschreibung für Wirtschafts­treuhänder, WEB-BE-Kundenportal, Krankenstandsbescheinigung Online, e-Quest/Web, BBG (Bundesbeschaffung GmbH) –Portal, AGES PharmMed eService Plattform. Mit den Ländern Wien und Steiermark sind weiters zwei Länderpiloten geplant.

Im Herbst 2011 wird ein erweiterter Pilotbetrieb gestartet, der im Frühjahr 2012 in einen Vollbetrieb münden soll. Bis Ende des Jahres 2011 wird die zweite Phase des USP geplant. Diese setzt ihren Fokus auf die Optimierung der Meldeprozesse sowie der Vermeidung von Mehrfachmeldungen.

Im Rahmen des Projekts wurden mit der Wirtschaftskammer Österreich sowie dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger umfangreiche Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Weitere Kooperationsvereinbarungen werden mit allen Partnern folgen, die zu denselben Rahmenbedingungen wie die Bundesministerien am Unternehmensserviceportal mitwirken wollen. 

 

Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Verwaltungsverfahren: Planungsstand und nächste Schritte

Das im Jahr 2009 gestartete Bürger/innenprojekt geht jetzt in die entscheidende Umsetzungsphase. Es sind bereits über 8,9 Mio. Stunden an Entlastungen geplant und knapp die Hälfte davon befindet sich bereits in Umsetzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


In tsd. Stunden

Ressort

Potential

Bisher geplant bzw. Konzept

davon in Umsetzung

BMG

         3.343

            2.593

         2.265

BMF

         2.361

            2.116

            344

BMI

         1.871

            1.730

                -

BMWFJ

         1.499

               803

            226

BMASK

         1.374

            1.374

         1.295

BMVIT

            409

               154

            151

BMUKK

            297

                 33

              13

BMLVS

              67

                 65

              49

BMWF

              53

                 19

                2

SUMME

        11.274

            8.887

         4.345

 

 

Schlüsselmaßnahmen der Initiative sind die möglichst große Verbreitung der „Handy Signatur“, die Realisierung des zentralen Personenstandsregisters, Vereinfachungen in den Bereichen Melderecht, Schülerfreifahrt und Arbeitnehmerveranlagung sowie Vereinfachungen für Menschen mit Behinderung. 

 

Zur Verbreitung der Handy-Signatur wurden verschiedene Maßnahmen gesetzt. Die Einführung der Handy-Signatur im Rahmen von netbanking zeigt sich bislang nicht erfolgversprechend. Der Bankensektor ist zurückhaltend und sieht gegenüber den jetzigen Methoden noch keinen Vorteil, der eine Modifikation der derzeitigen Systeme rechtfertigen würde. Im Bereich der Telekom wurde eine umfassende Bewerbungskampagne  für den Sommer vereinbart. Die Finanzämter sollen bis Ende 2011 die Möglichkeit der Freischaltung schaffen, diese Möglichkeit wird auch von diversen Gemeinden angedacht. Die Post ist ebenfalls dabei in ihren Filialen die Freischaltung der Handy-Signatur vorzusehen, die e-Services der Post sind bereits mit Handy-Signatur nutzbar. Generell wird das Angebot an Services der Verwaltung mittels Handy-Signatur ständig ausgebaut, dennoch kommt es immer wieder vor, dass neue Verfahren ohne die Möglichkeit der Handy-Signatur angeboten werden. Es wird daher der MR Beschluss vom 1. Februar 2008, wonach neue Anwendungen die Identifikation mittels Bürgerkarte (=Handy-Signatur) vorzusehen haben, nochmals in Erinnerung gerufen und ersucht, dies konsequent zu berücksichtigen. 

 

Mit dem zentralen Personenstandsregister soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine österreichweite Gesamtschau aller Personenstandsfälle zu erhalten und in einem zweiten Schritt Vorgänge und Verfahren elektronisch abzubilden. Durch einen Informationsverbund, der von allen Personenstandsbehörden geführt werden soll, wird jede Personenstandsbehörde in die Lage versetzt, die notwendigen Informationen mit der Wirkung für alle zu verarbeiten. Die nächsten Schritte sehen insbesondere die Erstellung eines detaillierten Umsetzungskonzepts, sowie eine parallele Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen vor.

 

Im Bereich der Schülerfreifahrt wurde mit den beteiligten Stakeholdern Vereinfachungspotentiale für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Verwaltung und Verkehrsunternehmen identifiziert. Sowohl für Eltern (Vereinfachung der Antragstellung) als auch für Verkehrsbetriebe bzw. Verbünde wären substantielle Einsparungen zu erreichen.


Im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung wird die Benutzerfreundlichkeit von FinanzOnline weiter erhöht. So wurde bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2010 auch das Dialogverfahren „Papierformular“ angeboten, das optisch das Papierformular L1 darstellt. Eine weitere Verbesserung betrifft die Anzeige der Vorjahreswerte. Damit kann sich die Bürgerin/der Bürger besser orientieren. Weitere Verbesserungsmaßnahmen sind geplant.

 

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wurden die unterschiedlichen Einkommensbegriffe auf Bundesebene analysiert. Es wurden 65 unterschiedliche Einkommensbegriffe erhoben, denen sich Bürgerinnen und Bürger gegenübersehen. Insbesondere bei Einkommensbegriffen, die auf das Einkommensteuergesetz abstellen, wurde ein Vereinfachungspotential festgestellt. Im nächsten Schritt gilt es diese Vereinfachungsoptionen zu konkretisieren.

 

 

 

 

Nächste Schritte bei den Verwaltungsreforminitiativen

·        Umsetzung der geplanten Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger und Ausarbeitung der noch ausstehenden Konzepte unter Koordination von Bundesministerium für Finanzen und Bundeskanzleramt

·        Umsetzung der geplanten Maßnahmen für Unternehmen unter Koordination des Bundesministeriums für Finanzen

·        Bericht an den Ministerrat zum Stand der Umsetzung beider Initiativen im 2. Quartal 2012

·        Bericht an das Parlament im Rahmen der Budgetmaterialien zum Budget 2012

 

Wir stellen daher den

A n t r a g,

 

die Bundesregierung möge diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen.

 

 

26. August 2011

 

 

              Der Bundeskanzler                                 Die Bundesministerin für Finanzen

              Werner Faymann                                    Dr. Maria Fekter