12.45

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die fünf Jahre, die dieser Bericht des Bundesministers über die erteilten Weisungen umfasst, betreffen natürlich nicht unbedingt die Amtsperiode des jetzigen Herrn Bundesministers, trotz­dem ist es nicht uninteressant, sich die Zahlen anzuschauen.

54 Weisungen hat es in diesem Zeitraum gegeben, 25 Mal hat die Weisung auf Weiter­führung oder Einleitung eines Verfahrens gelautet, nur achtmal auf Einstellung des Verfahrens. Ich betone das deshalb, weil es oft zu einer Art Mystifizierung in diesem Bereich der Weisungen kommt. Es gibt also insgesamt nur eine sehr geringe Zahl an Weisungen, die auch alle immer vollumfänglich zur Kenntnis gebracht werden und da­durch zu einer sehr hohen Transparenz beitragen.

Der Herr Generalsekretär hat im Ausschuss auch berichtet, dass sich unter den letzten Justizministern nicht wirklich etwas geändert hat. Darin liegt nicht nur eine Kontinuität, sondern es wird ersichtlich, dass es auch immer sachlich und unpolitisch zu solchen Weisungen kommt. Überhaupt sind die Maßstäbe für solche Weisungen ja auch im Gesetz klar festgelegt, sodass die befürchtete politische Einflussnahme, die oft in Be­zug auf solche Weisungen argumentiert wird, durch viele Maßnahmen in den letzten Jahren eigentlich unmöglich gemacht wurde. Unter anderem hat der Vorgängerminister diesen Weisungsrat eingerichtet, der unabhängig, weisungsfrei und transparent arbei­tet und sicher auch zu einer Abnahme von politischer Einflussnahme beiträgt.

Die Anzahl der Weisungen ist im Vergleich zum letzten Bericht stark zurückgegangen – um ein Drittel –, das ist auch nicht uninteressant. Man könnte flapsig behaupten, dass die Qualität der Staatsanwälte besser geworden ist, aber der Herr Generalsekretär hat uns im Ausschuss schlüssig dargelegt, dass das nicht der Wahrheit entspricht, sondern dass solche Schwankungen über die Jahre reiner Zufall und eigentlich nicht wirklich er­klärbar sind.

Also: Der Bericht des Herrn Bundesministers, die Ausführungen des Herrn Generalse­kretärs im Ausschuss und hoffentlich auch die heutige Debatte werden dazu beitragen, dass es zu einer Art Entmystifizierung bei den Weisungen des Herrn Bundesministers kommt. Wir nehmen diesen Bericht daher sehr gerne zur Kenntnis. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.48

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile dieses.