13.58

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Bundesratskolleginnen und -kollegen! Sehr ge­ehrte Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie und via Livestream! Das ist heute meine erste Rede. Ich bedanke mich dafür, dass viele im Plenarsaal geblieben sind und aufmerksam zuhören werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Schauen wir einmal!)

Wie im Bericht dargelegt, soll die im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz vorgesehene Er­höhung des Arbeitgeberbeitrags zum Sozial- und Weiterbildungsfonds entfallen. Be­gründet wird dies mit der ausgeglichenen Gebarung und der Höhe der gebildeten Rück­lagen. Eine Begutachtung fand nicht statt.

Eine Evaluierung und datenbasierte Analysen dazu liegen nicht vor. Sozialpartner­schaftliche Vereinbarungen gab es nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine so­zialpartnerschaftliche Vereinbarung aus dem Jahr 2016, die betreffend ihre Sinnhaftig­keit bis heute nichts eingebüßt hat. In dieser Vereinbarung wurde die Beitragssenkung mit der Einrichtung einer Arbeitsstiftung für Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter gekop­pelt. Die Beitragssenkung wurde vollzogen, aber auf die Arbeitsstiftung warten wir noch heute.

Anscheinend ist den Interessenvertretern der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Laufe des Jahres 2017 der Wille zur Umsetzung der sozialpartnerschaftlichen Verein­barung abhandengekommen. Es wird lieber argumentiert, warum etwas nicht geht, an­statt sich konstruktiv an der Umsetzung zu beteiligen – dies zum Nachteil von Zeitar­beiterinnen und Zeitarbeitern ohne aufrechtes Dienstverhältnis, da ihnen ein auf sie abgestimmtes Bildungsangebot vorenthalten wird.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zeitarbeit verdienen sich ihr Geld unter schwierigen Arbeitsbedingungen. Der Zeitarbeiter, die Zeitarbeiterin wird just in time von den Betrieben abgerufen. Eine hohe Mobilität zwischen Betrieben und Arbeitsorten wird eingefordert. Mehr oder weniger lange Stehzeiten zwischen den einzelnen Über­lassungsverhältnissen sind oft Realität. Im Rahmen des Fonds stehen für diese Steh­zeiten Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung, die auch reichlich genutzt werden. Zudem braucht es die Arbeitsstiftung, um ehemaligen Zeitarbeiterin­nen und Zeitarbeiter die Chance zu bieten, sich weiterzubilden und eventuell fehlende Abschlüsse mit möglichst geringer finanzieller Belastung nachzuholen.

Einer Entlastung der Arbeitgeber zulasten der Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können wir unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Schererbauer und Stögmüller.)

14.02

Präsident Ingo Appé: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. Ich erteile ihm dieses.