Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalis­mus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Jänner 2020 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates bezweckt vor allem die Neuordnung der Ministerialkompetenzen entsprechend den Vereinbarungen. Darüber hinaus entfällt im Sinne einer sparsamen Verwaltung die mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 erfolgte Gleichstellung von Generalsekretären mit Sektionsleitern hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis. Außerdem sollen in Verfolgung demokratischer Grundsätze Bedienstete möglichst weiterhin von den Per­sonalvertretungsorganen vertreten werden, die sie gewählt haben.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stel­lung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Jänner 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Robert Seeber: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann. Ich erteile ihr dieses.