Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlan­gen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Proto­kolls:

„Tagesordnungspunkte 1 bis 5:

Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu Tagesordnungspunkt 1 den Antrag,

1. gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (Beilage 1/1).

Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen weiters gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 jeweils den Antrag, keinen Einspruch zu erheben (Beilagen 2/1, 3/1, 4/1 und 5/1).

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.

Die Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA ein.

Die Bundesräte Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA ein

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/7 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA ein.

Die Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/9 EA ein.

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu Tagesord­nungspunkt 1 den Entschließungsantrag Beilage 1/10 EA ein.

Abstimmungen:

Zu TOP 1:

Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit),

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/7 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/8 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/9 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/10 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Zu TOP 2:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Zu TOP 3:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Zu TOP 4:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Zu TOP 5:

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“

*****

Erheben sich Einwände gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

*****

Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise der heutigen Sitzung keine Anfragen eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Abschließend wünsche ich Ihnen persönlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, alles Gute in dieser schwierigen Zeit. Bleiben Sie gesund und schauen Sie auf sich!

Die Sitzung ist geschlossen.