Fristsetzungsanträge

Vizepräsident Michael Wanner: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht ha­ben, wonach dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Natio­nalrates betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden (Budgetbegleit­gesetz 2020)“, eine Frist bis 8. Juni 2020 gesetzt werden soll.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

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Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich schließlich bekannt, dass die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen einen Fristsetzungsantrag ge­mäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Finanzaus­schuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend „ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe geändert wird (21. COVID-19-Gesetz)“, eine Frist bis 8. Juni 2020 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.