14.54

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Minis­ter! Herr Finanzminister! Normalerweise müsste ich heute eigentlich herauskommen und sagen: Super, es freut mich sehr!, weil ich sehe, dass ein Fehler, den ich in meiner letz­ten Rede aufgezeigt habe, durch dieses neue Gesetz behoben wurde. Ich habe damals angeprangert, dass unsere Dienstnehmer vom Brutto vor Kurzarbeit die Arbeiterkam­merbeiträge bezahlen müssen. Das wurde nun im Sinne der Arbeitnehmer geändert – allerdings dahin gehend, dass die jetzt nicht mehr die Dienstnehmer, sondern die Un­ternehmer zahlen müssen. Das kommt mir jetzt so vor: Es gibt ein Produkt, das super beworben wird und mir gefällt, ich schließe einen Kaufvertrag ab – und sobald ich den Kaufvertrag unterschrieben habe, werden einfach die Zahlungsbedingungen verschlech­tert. Das, finde ich, kann es auch nicht sein!

Ich muss jetzt noch einmal etwas in Richtung Arbeiterkammer sagen – und da bitte ich auch den ÖGB, der ja auch zu den Sozialpartnern gehört, er möge doch bitte auf diese Kammer einwirken –: Es ist einfach eine Sauerei, dass die Arbeiterkammer, die es finan­ziell überhaupt nicht notwendig hat, sich nach wie vor noch in dieser Krise – und ich sage es bewusst – bereichern möchte! Eine Sauerei ist das! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Frau Minister hat erwähnt, dass sie mithilfe von Personalverrechnern und Steuerbe­ratern versucht hat, mit diesem neuen Gesetz die Dinge zu vereinfachen. Das mag viel­leicht jetzt für diesen kleinen Teil des Bruttoentgeltes gelten. Da wussten ja viele nicht: Was ist jetzt wirklich das Brutto, was ist der Nettoersatz von den Pauschalsätzen oder das tatsächliche Brutto aufgrund des Netto, das man vorher gehabt hat?

Wenn ich mir jetzt aber den neuen Gesetzestext anschaue, der jetzt gemacht wurde – rückwirkend gültig ab 1. März natürlich, weil wir sonst eh nichts zu tun haben, also kön­nen wir wieder alles korrigieren –, dann stelle ich fest, dass man da hergeht und sagt: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, gemäß dem alten Bruttowert die Wohnbauförderungs­beiträge, die Arbeiterkammerumlage des Dienstnehmers mitzubezahlen. Ist das jetzt das gleiche Schicksal wie bei den SV-Beiträgen? Jetzt muss er davon wieder DB zahlen, er muss davon DZ zahlen, er muss davon die Kommunalsteuer zahlen.

Das heißt, die Abrechnung als solche wurde in gar keiner Art und Weise vereinfacht, das Kind hat nur einen anderen Namen bekommen.

Wie gesagt, ich würde Sie echt ersuchen: Das kann es nicht sein! Die Arbeiterkammer hebt Zwangsbeiträge ein, und das allein ist für mich jetzt wieder eine Geschichte in diese Richtung, dass man sagt: In Wirklichkeit ist es gar nicht so falsch, dass wir Freiheitliche immer wieder dafür eingetreten sind, dass man endlich diese Zwangsmitgliedschaften abschafft. Dann könnte nämlich so etwas, wie das, was jetzt hier im neuen Gesetz wieder steht, nicht passieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Was mich natürlich auch interessiert, ist, ob man dann bitte auch daran gedacht hat, den Unternehmen dieses Geld, das sie nach diesem Gesetz nun zusätzlich bezahlen müs­sen, rückzuerstatten. Es geht nicht um viel Geld, das ist mir klar, aber in einem Unter­nehmen mit 100 Mitarbeitern ergibt sich unter Umständen eine Differenz von 200 Euro; 1 Prozent macht zum Beispiel 2 Euro aus, und das mal 100 Mitarbeiter sind 200 Euro, die auf einmal bezahlt werden müssen, weil die Mitarbeiter in Kurzarbeit sind. Wenn sie nicht in Kurzarbeit sind, zahlt der Dienstnehmer sowieso ganz normal.

Ich wollte nur fragen, ob auch angedacht ist, dass die Pauschalsätze dementsprechend angehoben werden, dass das zumindest wieder rückerstattet wird. Dann wiederum frage ich mich: Warum muss eigentlich die Republik Österreich die Arbeiterkammer finanziell so unterstützen? – Das ist doch nicht notwendig! Warum hat man das Gesetz nicht so machen können, dass man sagt, man verzichtet darauf? (Zwischenruf der Bundesrä­tin Schumann.)

Natürlich leistet die Arbeiterkammer auch gute Dinge, aber ich glaube nicht, dass sie darauf angewiesen ist, dass man diese finanziellen Maßnahmen treffen muss. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

14.58

Präsident Robert Seeber: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck. Ich erteile es ihr. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)