16.31

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Staatssekretär! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Der Kernpunkt der vorlie­genden Novelle zum Biozidproduktegesetz ist die Möglichkeit, die Zulassung bestimmter Produkte in Abweichung zu den Zulassungsbestimmungen anderer Länder in der Euro­päischen Union an weitere Bedingungen zu knüpfen, also wenn dies für den Schutz der Umwelt, der Gesundheit von Menschen und Tieren oder Pflanzen als gegeben erscheint. Der wichtigste Punkt: Die Basis für diese Änderung bildet die europäische Biozidpro­dukteverordnung, genau genommen der Artikel 37. Diese europäische Verordnung ist ja überhaupt die Maßgabe für all die nationalen Bestimmungen in der EU: Sie regelt die Zulassung von Bioziden, die einem umfangreichen und strengen Verfahren unterliegt, dabei geht es um einzelstaatliche Zulassungen, um zwischenstaatliche Zulassungen und um europaweite Zulassungen, auch das ist möglich.

Für die nationale Umsetzung selbst, für diese zusätzlichen Möglichkeiten, das Risiko zu reduzieren, ist es erforderlich, Leitlinien zu erlassen oder gegebenenfalls auch Verord­nungen. Ehrlich gesagt, ich finde es eh erstaunlich, dass das nicht früher schon veran­kert wurde, denn die EU-Richtlinie ist schon einige Jahre alt.

Diese Möglichkeit der Setzung von Schutzmaßnahmen ist jedenfalls zu begrüßen. Es ist ja so, dass mit dem Einsatz von Bioziden, der ja grundsätzlich überhaupt nur erfolgen soll, wenn es sein muss und dann möglichst sparsam, immer Risiken verbunden sind, keine Frage.

Es gibt dann noch ein paar andere Punkte in der Novelle, ein paar andere Anpassungen wie die Valorisierung von Gebühren, Anpassungen zum Datenschutz und solche Dinge.

Ein paar Worte noch: Was sind Biozide eigentlich? Das zu wissen ist vielleicht gar nicht so selbstverständlich. – Biozide sind nicht mit Pflanzenschutzmitteln wie zum Beispiel dem viel diskutierten Glyphosat, das natürlich längst vom Markt genommen gehört, zu verwechseln. Dazu eine kurze Nebenbemerkung, da ja gestern darüber berichtet worden ist: Es gibt eine erschreckende Zunahme des Ausmaßes der Nutzung von Pestiziden, also vor allem von Pflanzenschutzmitteln in Österreich, nämlich sage und schreibe plus 94 Prozent seit 2011. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) Also da ist die Landwirt­schaftspolitik schon gefordert, massiv gegenzusteuern.

Biozide hingegen kommen im nichtlandwirtschaftlichen Bereich zum Einsatz, und zwar zum Schutz von Menschen, Materialien und Objekten. Die Wirkungsweise ist unter­schiedlich, sie kann chemisch sein, sie kann biologisch sein. Es gibt ziemlich viele davon, das sieht man, wenn man einen Blick in das Österreichische Biozidprodukte-Verzeichnis wirft – das ist öffentlich –; darin sind unzählige Produkte gelistet, gegliedert in 22 Pro­duktarten.

Ein paar Beispiele, was da drinnen steht, damit man sich darunter etwas vorstellen kann: Es gibt zum Beispiel fünf Gruppen von Desinfektionsmitteln – die ja gerade jetzt und seit einigen Monaten wieder besonders aktuell sind –, wie etwa für Menschen, gegen Algen, im Futtermittelbereich oder das Wasser betreffend. Gelistet sind darin außerdem Be­reiche wie zum Beispiel Holzschutzmittel, Schutzmittel für Leder, Schutzmittel für Bau­materialien. Es sind dann sogenannte Rodentizide mit über 300 Produkten – da war ich auch sehr erstaunt – verankert, das sind Biozide zur Bekämpfung von Nagetieren wie Ratten oder Mäusen. Beruhigenderweise sind in Österreich Biozide zur Bekämpfung von Vögeln, Fischen und sonstigen Wirbeltieren verboten. Das vermittelt schon ein bisschen einen Eindruck, wie wichtig es ist, bei solchen Produkten sehr klare und strenge Rege­lungen zu haben.

Man kann also im gewissen Sinne sagen, die vorliegende Gesetzesänderung bringt De­tailanpassungen, stimmt, allerdings sind es wichtige Detailanpassungen, um den Schutz zu erhöhen. Es wird mit Sicherheit nicht die letzte Gesetzesnovelle zur Verbes­serung des Schutzes von Mensch und Natur sein, die aus unserem Ministerium kommt. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.36

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.