17.05

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Hohes Haus! So wie beim soeben diskutierten Biozidproduktegesetz ist auch beim Strahlen­schutz besonders klar, dass es konsequente Regelungen zum Schutz vor gefährlicher ionisierender Strahlung vulgo radioaktiver Strahlung braucht. Es gibt eigentlich gar nicht allzu viele Neuerungen in diesem Gesetz, es aber ist eine – das ist sehr wichtig und zu begrüßen – komplette Neufassung des Strahlenschutzgesetzes. Tatsächlich war das bis­herige Strahlenschutzgesetz beziehungsweise das noch gültige nicht mehr sehr über­sichtlich.

Die Grundlage dafür bildet wiederum eine Richtlinie auf europäischer Ebene, und zwar die Euratom-Richtlinie 59 aus 2013. Diese legt die Schutzstandards fest, die wiederum auf einer Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission basieren. Da geht es – das ist ja kurz erwähnt worden – um die Herstellung solcher radioaktiver Mate­rialien, um die Verarbeitung, Beseitigung, Lagerung und so weiter bis hin zu Notfallmaß­nahmen.

Der da einmal ausnahmsweise wünschenswerte Bezug auf Euratom ändert allerdings nichts daran, dass der Euratom-Vertrag insgesamt dringend überarbeitet gehört. So ist Euratom immer noch ein Instrument zum weiteren Ausbau der Atomkraft und zur Siche­rung der Privilegien der Atomkraft. Da wären viele Dinge zu ändern: eine klare Regelung über die Entsorgung und Lagerung von radioaktiven Abfällen, mehr Regelungen zum Strahlenschutz, Regelungen zur Sicherheit der Atomkraft, zum Rückbau von Atomkraft­werken, endlich einmal eine Fixierung von hinreichenden Rücklagen für die Abwrackung und Einführung einer Haftungspflicht. – Das wären so Dinge, die in den Euratom-Vertrag eigentlich hineingehörten; so weit ein kleiner Ausflug.

Eine wesentliche tatsächliche Neuerung im Strahlenschutzgesetz ist der Schutz vor ra­dioaktiven Radonstrahlungen. Radon kommt zwar natürlich in der Atmosphäre vor, auch im Boden, in der oberen Erdschicht, Erdkruste, allerdings kann Radon, wenn die Dosen entsprechend groß sind, Krebs auslösen – das ist erwiesen –; es kann dann vor allem zu Lungenkrebs führen. Wir haben in Österreich Gebiete, die davon besonders stark betroffen sind, das sind vor allem das Waldviertel und das Mühlviertel, da kommen er­höhte Konzentrationen vor. Das kann sich dann in Kellern von Gebäuden beispielsweise kumulieren.

Dieser Schutz soll wesentlich verbessert werden beziehungsweise wird er mit dem vor­liegenden Gesetzesbeschluss wesentlich verbessert. Es wird Messprogramme geben, Kartierungen, um die Radonstrahlung einmal umfassend festzustellen, zu dokumentie­ren und zu quantifizieren. Sollte es dann zu Belastungen kommen, die über den Grenz­werten liegen, gibt es Ermächtigungen, um Schutzmaßnahmen zu treffen. Solche Schutzmaßnahmen wären beispielsweise bauliche Maßnahmen an bestehenden Ge­bäuden – Nachrüstungen – und Adaptierungen bei Neubauten, damit solche Konzentra­tionen dann einfach nicht auftreten können, damit sie nicht gefährlich werden können.

Ein weiterer relevanter Punkt im Strahlenschutzgesetz ist, dass die Kontrolle über die nukleare Sicherheit, also der ganze Strahlenschutz sozusagen, in das BMK wandert und somit auch vom Wissenschaftsministerium getrennt wird, das Betreiberin eines Forschungsreaktors in Österreich ist. Auch das, denke ich, ist eine wichtige Sache zur Trennung von Kontrolle und Betrieb und auch zur Transparenz. Insgesamt ist das somit sicher ein wichtiger Schritt zu einer besseren Verständlichkeit des Strahlenschutzge­setzes und zu mehr Sicherheit, und so soll es auch sein.

Ich möchte nur eine Anmerkung zu Frau Kollegin Gerdenitsch machen, was ihre Ausfüh­rungen betreffend Schutz von Schwangeren und jungen Leuten, Lehrlingen angeht. Wir haben das sehr wohl ernst genommen und haben uns noch einmal mit den zuständigen Leuten im Ministerium zusammengesetzt, weil wir wirklich sichergehen wollten – denn eines gibt es mit uns ganz bestimmt nicht, nämlich irgendeine Lockerung des Schutzes für Schwangere und junge Leute. Undenkbar! (Zwischenruf der Bundesrätin Schu­mann.) Es ist einfach nicht so! Es ist tatsächlich schwierig herauszulesen – das gebe ich schon zu –, aber es gibt keinen reduzierten Schutz, vielmehr ist der Schutz jetzt prä­ziser gemacht worden.

Nur ein Beispiel: Viele von Ihnen werden Röntgenräume in Krankenhäusern kennen. Da gibt es ein Röntgengerät, und es gibt einen geschützten Raum mit Fenstern, wohin sich die Bediensteten zurückziehen, während eine Strahlenbelastung auftritt. Jetzt ist es möglich, dass auch Schwangere – wären da Schwangere – den Beruf weiter ausüben können. Denn was würden die sonst machen? Sie dürfen sich nur nicht in belasteten Zonen aufhalten, aber sehr wohl in nicht belasteten Zonen. Das Gleiche gilt für Lehrlinge, die somit eigentlich auch ihre Lehrausbildung besser absolvieren können.

Es ist, wie gesagt, nicht so, dass da eine Lockerung stattfindet. Gerade für schwangere Frauen ist es eigentlich eine Beschäftigungssicherung, weil sie nicht um ihren Job fürch­ten müssen, wenn sie ein Kind bekommen. Also darum haben wir uns gekümmert. Wie gesagt, könnte man es vielleicht besser formulieren, aber das war uns schon wichtig: Eine Lockerung des Schutzes ist es tatsächlich nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

17.11

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. – Ich erteile es Ihnen, Herr Bundesrat.