18.12

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Volksanwaltschaft wurde einge­richtet, um Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, Defizite in der Verwaltung aufzuzeigen und nach Möglichkeit zu korrigieren. Weiters ist die Volksanwaltschaft für den Schutz der Menschenrechte in unserem Lande zuständig. Sie hat den Auftrag, Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden.

Über ihre Arbeit in den Jahren 2018 und 2019 hat sie Berichte verfasst, die wir heute behandeln. Interessant ist, dass in beiden Jahren die Zahl der Beschwerden zurückge­gangen ist, was auf die geringere Zahl der Fälle in Asylangelegenheiten zurückzuführen ist. In beiden Jahren haben sich aber über 16 000 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt.

Der Bericht für das Jahr 2018 ist nicht mehr ganz aktuell, aber doch sehr relevant. 2019 haben sich rund 29 Prozent aller Prüfverfahren auf den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit bezogen. Den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Einhaltung von Men­schenrechten zu schützen und zu fördern, hat die Volksanwaltschaft mit Kontrollen von öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind, wahrgenommen.

Als Seniorenvertreterin möchte ich mich näher auf diesen Berichtsteil einlassen, weil es da auch um Alten- und Pflegeheime geht. Die Expertenkommissionen haben 2019 505 Kontrollen durchgeführt. Bei 77 Prozent der präventiven Kontrollen sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden. Ergebnis dieser Prüftätigkeit sind zahlreiche Empfehlungen, die menschenrechtliche Standards in den Einrichtungen gewährleisten sollen. Viele Missstände und Gefährdungen konnten dadurch beseitigt werden.

Bei Freiheitsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen geht es nicht nur darum, dass Menschen eingesperrt oder mithilfe medikamentöser Ruhigstellung ihrer Freiheit beraubt werden, sondern es geht vor allem darum, das Normalitätsprinzip zu beachten. Die Men­schen sollen in den Pflegeeinrichtungen möglichst ihre früheren Lebensgewohnheiten weiter fortsetzen können, also in Privatkleidung, mit privaten Gegenständen und mit Es­sens- und Schlafenszeiten leben, die ihrer Gewohnheit entsprechen, also beispielsweise nicht schon am späteren Nachmittag das Abendessen bekommen und bettfertig ge­macht werden. Selbstverständlich sollte es sein, dass Heimbewohner ins Freie gehen können und Privatsphäre haben. Sie müssen die Möglichkeit haben, persönliche Dinge zu versperren und natürlich hauptsächlich über Pflege und medizinische Betreuung mit­zubestimmen.

Dankenswerterweise wurden 2019 – so wie in früheren Jahren auch – viele Verbes­serungsvorschläge der Volksanwaltschaft umgesetzt. Leider sind viele Probleme im Per­sonalmangel begründet. Mehr Personal ist wahrscheinlich der Schlüssel für menschen­würdige Bedingungen. Dies gilt auch für das Thema Aggression und Gewalt. Die Erstel­lung und Umsetzung von Gewaltpräventionskonzepten sollte Voraussetzung dafür sein, dass Einrichtungen anerkannt und gefördert werden.

Auf die übergroße Zahl von Medikamentenverschreibungen in den Heimen hat die Volks­anwaltschaft ebenfalls hingewiesen. Sie bezeichnet diese als gefährliche Medikamen­tencocktails, weil in vielen Fällen mehr als acht Dauermedikamente verschrieben wur­den. Das geriatrische Medikationsmanagement in stationären Einrichtungen sollte öster­reichweit umgesetzt werden. Bei Zusammenarbeit von Pflegepersonal, Ärzten und Apo­theken können Medikamente häufig abgesetzt werden, in diesem Fall wirklich zum Woh­le des Patienten. Ich selbst kann von einem Fall in meinem Umfeld berichten, in dem nach einschneidender Änderung der Medikamentengabe eine alte Dame wieder hell­wach und lebensfroh geworden ist.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch das Problem ansprechen, dass bestimmte Medi­kamente, Impfstoffe und Medizinprodukte in Österreich nicht mehr lieferbar sind – wir haben das heute auch schon von einem Kollegen gehört. Die Produktion wird aus Europa in andere Erdteile verlagert, meistens aus Kostengründen, und gerade in der Coronaviruskrise haben wir gesehen, wie wir darunter leiden. Deshalb danke ich dem Gesundheitsministerium, das mit der Verordnung vom 1. April dieses Jahres schon auf das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft reagiert hat. Die Verordnung sieht Meldepflich­ten und auch Exportverbote als Möglichkeit vor. Frau Bundesminister Margarete Schram­böck bemüht sich auch, die Produktion in unserem Land zu halten und zu steigern.

Beide Jahresberichte, 2018 und 2019, sind umfangreich und detailliert, und es rentiert sich wirklich, sie zu lesen. Ich danke den Volksanwälten für diese ausführlichen Darstel­lungen.

Abschließend möchte ich den im letzten Jahr ausgeschiedenen Volksanwälten für ihre wertvolle Arbeit danken, denn durch ihr Wirken haben sie Fehlentwicklungen und Miss­stände aufgezeigt und Verbesserungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Dadurch ist es in vielen Fällen zu tatsächlichen Verbesserungen gekommen. Den neuen Volksanwälten wünsche ich für ihre Arbeit viel Erfolg und danke ebenfalls für ihr beharrliches Wirken. (Allgemeiner Beifall.)

18.19

Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. Ich erteile ihm dieses.