18.30

Bundesrat Mag. Bernd Saurer (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Volksanwälte! Werte Kolleginnen und Kollegen und auch etwaige Zuseher zu Hau­se! Ich möchte mich vorab für die freiheitliche Fraktion bei den drei Volksanwälten und natürlich auch bei den Vorgängern sowie allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Volksanwaltschaft für ihre umsichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit bedanken. (Bei­fall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Ich greife aus den Berichten der Jahre 2018 und 2019 zwei wichtige Themenbereiche auf, die auf unterschiedliche Weise einerseits die Notwendigkeit, aber andererseits auch die – sagen wir es jetzt einmal salopp – Strapazierfähigkeit dieses Kontrollorgans darle­gen. Diese zwei Themenkomplexe sind nicht nur mir persönlich ein Anliegen, sondern bei diesen zwei Themenkomplexen hat die FPÖ immer klar Position bezogen.

Zum Ersten: die schon vorhin angesprochene Heimopferrente und die Notwendigkeit einer dauerhaften Überprüfung durch die Volksanwaltschaft. Da möchte ich die Ausfüh­rungen meines Vorredners schon ergänzen, ich möchte nämlich nicht nur die kirchlichen Malversationen beleuchten, sondern vor allem auch das, was hier im rot-grünen Wien passiert ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Das hat er geflissentlich ausge­lassen. 2017 wurde das Heimopferrentengesetz als Auffang- und Ergänzungstatbestand erlassen, um all denjenigen Personen – das haben wir ja schon gehört – eine Pension zuzuerkennen, die als Heim- oder Pflegekinder Misshandlungen, Missbrauch oder De­mütigungen ausgesetzt waren. Grund für dieses Gesetz war aber vor allem der Um­stand, dass sich die Bundesländer, in deren Wirkungsbereich ja die Jugendwohlfahrt fällt, einfach aus der Verantwortung geschlichen haben. Die Entschädigungsfonds der Länder wurden teilweise frühzeitig, wie in Wien, geschlossen oder waren unterdotiert, auch in Wien.

So möchte ich eben das rot-grüne Wien speziell herausnehmen, wo nach jahrzehnte­langem Totschweigen und Verharmlosen im Jahr 2011 doch die sogenannte Helige-Kommission zur historischen Aufarbeitung der Kindesmisshandlungen eingerichtet wor­den ist. In der Folge wurde zwar eine Entschädigung für die Opfer gewährt, diese ist aber als Einmalzahlung in Höhe von 5 000 bis – bei besonderen Härtefällen – maximal 20 000 Euro erfolgt. Das ist ein Hohn für jedes dieser Verbrechensopfer, wenn Sie ver­gleichen und sehen, dass die Stadt Wien für einen Asylberechtigten locker 12 000 Euro pro Jahr springen lässt. Da müssen wir schmerzlich zur Kenntnis nehmen, dass margina­lisierte Gruppen wie die Heimopfer, hinter denen eben keine NGO wie SOS Mitmensch steht, hinter denen keine Plattform wie Asyl in Not steht, hinter denen kein Verein wie Flüchtlinge willkommen steht, erbarmungslos im Regen stehen gelassen werden. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Schumann.)

Die Volksanwaltschaft legte glücklicherweise den Finger in die Wunde und steht all den Heimopfern, die von der Politik links liegen gelassen werden, weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.

Zum Zweiten: das Asyl- und Fremdenwesen und die Strapazierfähigkeit der Volksanwalt­schaft. Die beiden Berichte zeigen auf, dass 2018 rund ein Viertel und 2019 rund ein Fünftel aller Prüfverfahren im Bereich Asyl- und Fremdenwesen eingeleitet worden sind. In absoluten Zahlen sprechen wir von rund 1 000 Personen beziehungsweise Prüffällen. Dabei ist schon auffallend, wie gesetzesprofund und sprachgewandt sich Asylwerber und Asylberechtigte in Österreich bewegen, dass sie sich zielsicher mit ihren Beschwer­den an die Volksanwaltschaft zu wenden vermögen. – Aber natürlich, wenn Schwarz, Rot, Grün Millionen für NGOs, Plattformen und Vereine zur Verfügung stellen, wird ei­nem bald klar, dass Dolmetscher und anwaltliche Vertretung keine Frage des Geldes mehr sind. Bedauerlicherweise kommen Heimopfer nicht in diesen Genuss. (Beifall bei der FPÖ.) Das heißt, wir sehen eine Trennung unter den marginalisierten Gesellschafts­gruppen und bedauerlicherweise auch unterschiedliche Bewertungen.

Das Gros der Beschwerden betrifft die Dauer der Asylverfahren – wirklich eine Kuriosität, wenn man sich vor Augen hält, dass sich die Verfahren gerade durch das Ausschöpfen jedes rechtlichen Schlupfwinkels automatisch in die Länge ziehen. Dies wird dann per­fide als Beschwerde eingereicht, alles natürlich begleitet von NGOs, Plattformen und Vereinen im Sinne der Menschenrechte. Bedauerlicherweise enden die Menschenrechte für diese hoch subventionierten Organisationen bei den Heimopfern.

Zum Schluss noch ein paar Worte zur jetzigen Situation, da es ja auch noch einen Aus­blick auf 2020 gegeben hat: In einem Statusbericht wurde von den jetzigen Volksanwäl­ten festgehalten, dass die Fallzahlen besonders im Zusammenhang mit Covid-19-Rege­lungen steigen werden. Es werden Beschwerden zu Auszahlungen aus dem Härtefall­fonds und Beschwerden wegen Verwaltungsübertretungen in Bezug auf Covid-19-Res­triktionen kommen. Diesbezüglich hat die Volksanwaltschaft beispielsweise vom Innen­minister den Leitfaden der Polizei erbeten und vom Ressortchef die eigentümliche Ant­wort erhalten, dass eigentlich das Gesundheitsministerium dafür zuständig sei. Wir kön­nen dem nächstjährigen Bericht also mit besonderer Spannung entgegensehen.

Summa summarum noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Volksanwaltschaft, auch wenn in dem einen oder anderen Bereich bei den Mitarbeitern der Eindruck ent­stehen muss, einer Sisyphusarbeit nachzugehen, für die dieses Kontrollorgan eigentlich nicht gedacht war. (Beifall bei der FPÖ.)

18.36

Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.