21.04

Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte KollegInnen! Gäste zu Hause! Völkerrechte werden untereinander durch Staatsverträge geregelt. Die Parlamente und die EU erarbeiten die­se Verträge oder müssen sie ratifizieren und beschließen, damit sie dann Geltung er­langen. Die Notwendigkeit für dieses Regelwerk ist durchaus gegeben, da das Leben zwischen den Völkern geregelt sein muss, egal ob im wirtschaftlichen Bereich oder im Ausbildungs- oder im Urlaubsbereich. Somit ist es wichtig, dass diese Dinge staatlich geregelt werden, denn es ist für die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Weiterent­wicklung unbedingt notwendig, dass Möglichkeiten, sich auszutauschen bestehen.

Ein weiterer Punkt in diesem Regelwerk ist die Harmonisierung des internationalen Post- und Fernmeldebereichs. Durch diese Abkommen sollen Nachrichten einfacher und schnel­ler übermittelt werden.

Die EU-Lateinamerika-Stiftung, die Kontakte und die Zusammenarbeit vertieft, soll Arbeit und mehr Wohlstand und somit Möglichkeiten im eigenen Land für die Menschen in die­sen Ländern schaffen.

Ein positives Beispiel für solche Regelwerke ist die Opec mit ihrem Sitz in Wien, die ein wichtiges Steuerungsgremium im Erdölbereich ist und Arbeitsplätze sowohl direkt am Standort als auch in der nachgelagerten Wirtschaft bringt.

Abkommen zur gemeinsamen Bekämpfung internationaler Kriminalität und Verbrechen steigern das Sicherheitsgefühl zwischen den Ländern. Die Zustellung gerichtlicher Schreiben und die gemeinsame Bearbeitung, Verfolgung und Überstellung von verurteil­ten Personen ist ein genauso wichtiger Teil im zwischenstaatlichen Leben.

Armenien wurde schon genannt: Da ist jetzt etwas wirklich Positives gelungen, und zwar in Richtung Demokratie, Menschenrechte sowie vieler Reformen, die das Land wirt­schaftlich weiterführen und somit dort eine positive Entwicklung der Gesellschaft ermög­lichen. Österreich hat traditionell eine historisch begründete Verbindung, denn der Bi­schofssitz liegt bei uns in Österreich.

Zwischenstaatliche Verträge sind somit Abkommen, die wichtige Regeln im Kontakt der Gesellschaft und der Wirtschaft zwischen den Ländern sind und somit Arbeitsplätze garantieren. Die Notwendigkeit, diese Beschlüsse zu machen, ist somit begründet und ein wichtiges und funktionierendes Regelwerk im Umgang der einzelnen Staaten mitein­ander. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.06

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann. – Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.