12.17

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rin­nen und Zuseher zu Hause! Ich darf mich zu den drei genannten Regierungsvorlagen zu Wort melden und möchte mit der Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes beginnen. Es geht im Wesentlichen darum, dass es aufgrund des Lockdowns zu keiner Lager­knappheit für einzelne Abfallströme kommt.

Im Rahmen der erlassenen Begleitmaßnahmen zu Covid-19 wurde im Abfallwirt­schafts­gesetz eine Erleichterung für die Zwischenlagerung von Abfällen geschaffen. Dies war zeitlich bis 30.9.2020 befristet und soll nun bis 30. April 2021 verlängert werden. Wenn­gleich dies in der Vergangenheit auch nur siebenmal genutzt wurde, soll auch weiterhin vermieden werden, dass es aufgrund von Engpässen bei der Abfallbehandlung zu einer Lagerknappheit kommt. Bisher hat das vor allem Elektroaltgeräte und Sperrmüll be­troffen.

Ich komme nun zu den Änderungen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Auch wenn wir, was die Stromversorgungssicherheit betrifft, gut dastehen, soll die Stromversorgung auch weiterhin gut abgesichert sein. Es soll verhindert werden, dass das Stromnetz überlastet wird, da auch im österreichischen Stromnetz zunehmend Netzengpässe entstehen. Das soll durch ein gutes Engpassmanagement und mit der Schaffung einer ausreichend großen Netzreserve erreicht werden.

Diese Netzreserve soll vor allem erneuerbarer, kostengünstiger und effizienter werden, und der Bieterkreis soll auch auf kleinere Anlagen erweitert werden. Auch ökologische Kriterien werden berücksichtigt. Erzeugeranlagen werden nur dann als für die Netz­reserve geeignet eingestuft, wenn ihre Emissionen nicht mehr als 550 Gramm CO2 je Kilowattstunde betragen und keine radioaktiven Abfälle anfallen. Wichtig war es, diesen Teil aus dem großen EAG herauszulösen, damit die Bestimmungen zur Beschaffung der Netzreserve schon jetzt in Kraft treten können. Jedenfalls wurden mit dieser Novelle alle Vorbehalte der EU-Kommission ausgeräumt. Sie stellt so einen wesentlichen Baustein für die Energieversorgung Österreichs dar.

Als Letztes möchte ich auf Änderungen des Ökostromgesetzes und des KWK-Gesetzes eingehen: Da aufgrund der Coronapandemie viele Betriebe ihre Produktion verringert oder sogar eingestellt haben, kann es bei der Errichtung und der Inbetriebnahme von Ökostromanlagen sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zu Verzögerungen kommen. Genau deshalb sollen Inbetriebnahmefristen für diese Anlagen verlängert werden. Bei Ökostromanlagen, die mittels Einspeisetarif oder Investitionszuschuss gefördert werden, sollen die entsprechenden Fristen um zwölf Monate verlängert werden, bei KWK-Anlagen, die mittels Investitionszuschuss gefördert werden, sind es sechs Monate.

Es geht bei dieser Novelle eigentlich nur darum, dass keiner unverschuldet um Förder­mittel umfällt. Außerdem wird die Regelung für PV-Anlagen, die 2020 ausläuft, um ein Jahr verlängert.

Ich bitte daher in allen drei Punkten um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

12.20

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Novak. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.