12.46

Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Bundesräte! Ich habe jetzt lange überlegt, lieber Michael (in Richtung Bundesrat Bernard), was der Ö3-Schurke und der Vignettenman mit den Fristverlän­gerungen im AWG und ÖSG zu tun haben. Ich habe den Zusammenhang noch nicht ganz verstanden. Über den DDR-Vergleich reden wir nicht, der richtet sich, glaube ich, von selbst. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Inhaltlich ist alles gesagt. Es geht beim Ökostromgesetz und beim Abfallwirt­schafts­gesetz um Fristverlängerungen. Beim AWG geht es um Erleichterungen für die Zwi­schen­lagerung, damit es zu keinen Engpässen kommt. Beim Ökostromgesetz geht es darum, dass Anlagen auch weiterhin gebaut werden können. Die Covid-Krise hat natür­lich zu Verzögerungen geführt.

Erlauben Sie mir einen kleinen Seitenhieb. Lieber Michael, was ich nicht verstehe: Man kann natürlich gegen etwas sein, man kann gegen die Covid-Maßnahmen der Bundesregierung sein – okay. Da muss man aber doch nicht auch gleich gegen Erleichterungen für Unternehmen und für die Bürger sein, und das sind Erleichterungen für Unternehmen und Bürger. (Bundesrat Spanring: Das sind nicht ...! – Zwischenruf des Bundesrates Ofner. Das heißt, ihr stimmt bei allem zu, bei allen drei Gesetzentwürfen? – Okay, dieser inhaltliche Zusammenhang ist mir immer noch etwas schleierhaft. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Beim Ökostromgesetz geht es wie gesagt um die Fristverlängerung insbesondere für Fotovoltaikanlagen. Die Verlängerung der Frist für die Inbetriebnahme um zwölf Monate ist, glaube ich, ganz entscheidend, weil es da natürlich zu Verzögerungen aufgrund der Covid-Pandemie gekommen ist.

Vielleicht noch ein paar Sätze zum EAG, weil es ja auch ein paarmal angesprochen worden ist: Über das Biomasseförderung-Grundsatzgesetz, lieber Kollege Novak, disku­tieren wir jetzt auch nicht mehr, denn du hast es vollkommen richtig gesagt – und das hat mich heute überrascht –: Inhaltlich wäre es richtig gewesen und es ist eigentlich zum Schaden der Betreiber passiert, dass ihr dagegengestimmt habt. – Das ist sehr inter­essant, das im Nachhinein, nach so vielen Monaten, von dir zu hören, natürlich ist es aber umso besser, wenn du das so siehst.

Zum EAG insgesamt: Mir ist klar, dass einige heute lieber über den Inhalt des EAG sprechen würden – selbstverständlich, das würde ich auch gerne. Es geht hier aber – auch das wurde angesprochen – sehr stark um die Qualität, auch um die Praxistaug­lichkeit des EAG. Es sind sehr, sehr viele Stellungnahmen inhaltlicher Natur eingegan­gen – sehr vernünftige Stellungnahmen, sehr vernünftige Inhalte und inhaltliche Ver­besse­rungsvorschläge –, und ich glaube, die Qualität, die Praxistauglichkeit und ein gut funktionierendes System sind da schlussendlich wesentlich wichtiger als ein paar Wochen auf oder ab.

Das Zweite ist natürlich, dass wir das Okay aus Brüssel brauchen, es braucht eine Notifizierung. Es gibt noch einige offene Fragen der Kommission, die an uns gestellt worden sind, gerade wenn es um wettbewerbliche Elemente geht – besonders im Wind­bereich –, betreffend Ausschreibungen und so weiter. Da gibt es noch einige Fragen, die wir zu beantworten haben.

Dann kommt natürlich noch die Situation mit der Zweidrittelmehrheit dazu, und da sind wir, und das wurde auch schon angesprochen, selbstverständlich mit den jeweiligen Energiesprechern – mit dem der Sozialdemokraten, aber auch mit dem der Freiheit­lichen – in sehr engem Austausch, und da gibt es eigentlich auch schon sehr kon­struk­tive Vorschläge zur Verbesserung.

Lassen Sie mich kurz auf den Automatismus der GIS-Gebührenbefreiung, auch im Zusammenhang mit der Ökostrompauschale und dem Ökostromförderbeitrag, eingehen: Ja, genau darüber wird diskutiert. Das hat Abgeordneter Schroll von der SPÖ schon entsprechend deponiert und eingebracht. Da werden wir sicher zu einer Lösung kommen.

Kurz noch zur Netzreserve: Lieber Adi, nein, es gibt nicht eine Regelzone, das ist ganz, ganz wichtig für Vorarlberg, sogar entscheidend für Vorarlberg, es gibt weiterhin drei Regelzonen, aber es wird von einer Stelle, von der APG, gemanagt. Das ist ein Riesenunterschied. Bitte, bitte, bitte, das ist verfassungsrechtlich ganz, ganz wichtig für Vorarlberg!

Zum Inhalt: Ein sicherer Betrieb des heimischen Stromnetzes muss gewährleistet sein, auch das ist natürlich bei allen Redebeiträgen bisher herausgekommen, und das setzt auch voraus, dass die Ein- und Ausspeisung von Energie, der Transport von Energie nicht zu einer Überlastung führen. Da geht es eben um die Versorgungssicherheit in Österreich, und das funktioniert nur dann verlässlich, wenn man Reserven hat, wenn man ausreichend Reservekapazitäten an gesicherter Leistung hat. Da geht es um das Engpassmanagement in Österreich, und das stellen wir mit dieser Novelle sicher.

Ursprünglich war geplant, dass wir das in das große Energiepaket rund um das Erneu­erbaren-Ausbau-Gesetz mit hineinpacken, aber dadurch, dass wir jetzt eine leichte Verzögerung haben, musste es dringend herausgelöst werden, einfach um auch Rechts­sicherheit und EU-Konformität herzustellen. Die Netzreserve ist unsere Blackoutver­siche­rung, das muss man wissen. Sie ist unsere Blackoutversicherung, damit eben Dinge nicht passieren, wie sie in der Vergangenheit in anderen Ländern – bei uns, Gott sei Dank, etwas weniger – oft passiert sind.

Ich gehe, weil das im Nationalrat einstimmig beschlossen worden ist, davon aus, dass die Freiheitliche Partei beim EIWOG auch jetzt mitgeht, aber bei den anderen beiden, bei ÖSG und AWG, bin ich bezüglich des Abstimmungsverhaltens immer noch gespannt, weil ich nicht ganz herausgefunden habe, ob jetzt dafür- oder dagegengestimmt wird. Ich bin gespannt auf die Abstimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.52

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.