Berichterstatter Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross: Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt wie gewohnt in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antrag­stellung, die in diesem Fall ein bisschen komplexer ist.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den nichtunionsrechtlichen Teil der Änderung des gegenständlichen Staatsvertrags durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte gleich auch Bericht zu Tagesordnungspunkt 6: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 und das Biozidproduktegesetz geändert werden, zur Kenntnis.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Schererbauer. – Bitte sehr.