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Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der vor­liegenden Novelle des Mineralrohstoffgesetzes werden auch die Begleitbestimmungen der EU-Konfliktminerale-Verordnung in das Gesetz mitaufgenommen. Sie dienen vor allem zur Festlegung von Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette. Das betrifft vor allem die Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.

Die Konfliktminerale-Verordnung zielt vor allem darauf ab, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus Rohstoffabbau und -handel zu verhindern, indem dieser Handel maßgeblich – und auch erstmals in der gesamten Europäischen Union – regu­liert wird. Das Vorbild für diese unionsrechtlichen Regelungen waren OECD-Leitsätze, die den Unternehmen Anleitungen dafür bieten, wie sie die gebotenen Sorgfaltspflichten einhalten können. Es gilt vor allem, Menschenrechtsverletzungen und Finanzierung von Konflikten auszuschließen, und das wird mit dieser Novelle umgesetzt.

Die Konfliktminerale-Verordnung verpflichtet vor allem die Importeure, deren jährliche Einfuhr der genannten Minerale oder Metalle einen gewissen Mengenschwellenwert erreicht, die Risiken im Bereich dieser Lieferkette zu identifizieren und dann geeignete Maßnahmen zur Minimierung zu treffen.

Die Verordnung ist am 8. Juli 2017 in Kraft getreten und unmittelbar anwendbar. Die Verpflichtungen der Unionseinführer und der für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtungen zu benennenden Behörde der Mitgliedstaaten gelten somit bereits – vorbehaltlich Ihrer Zustimmung – ab dem 1. Jänner 2021. Die für die Kontrolle zustän­dige Behörde wird im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus als eigene Montanbehörde angesiedelt werden. Sie ist für die Durchführung geeigneter – auch nachträglicher – Kontrollen verantwortlich, mit denen vor allem sichergestellt wird, dass der Importeur von Mineralen oder Metallen die Ver­pflichtungen aus der Verordnung auch eingehalten hat.

Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich würde mich sehr über Ihre Zustimmung freuen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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