18.34

Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Nachdem ich die letzte Sitzung dazu genutzt habe, mich hier im Parlament etwas zu orientieren, freue ich mich umso mehr, heute meine erste Rede hier zu halten. Es ist zwar eine eher kleinere Gesetzesänderung, aber, wie ich finde, eine nicht weniger wichtige Gesetzesänderung.

Es geht um unsere Lehrlinge, die meiner Meinung nach eine wichtige Säule der jungen Generation in unserer Gesellschaft bilden. Was wären wir ohne Tischlerinnen und Tischler, ohne Köchinnen und Köche, ohne Elektrotechnikerinnen und Elektrotechniker oder Frisörinnen und Frisöre? – Wir wären ziemlich aufgeschmissen, um es auf gut Wienerisch zu sagen. Es sind aber nicht nur die klassischen Lehrlingsberufe, auch neue Lehrlingsberufe wie die Codinglehre oder die E-Commercelehre bieten zukunftsträchtige Ausbildungschancen.

Mit der Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Post-Betriebsverfassungs­gesetzes kommt es zu einer Änderung des Begriffes Lehrlingsentschädigung zu Lehr­lingseinkommen. Wenn ich mich zurückerinnere: Als ich 16 Jahre alt war, habe ich mein erstes Praktikum in einer Küche gemacht, und nach einem Monat habe ich mein erstes Einkommen in der Höhe der – eben damals – Lehrlingsentschädigung im zweiten Lehr­jahr erhalten, und da war ich ziemlich stolz, denn ich hatte mein erstes Einkommen auf meinem Konto. Das ist im Gesetz zwar nur eine kleine Änderung eines Wortes, aber ich denke, es verschafft den Lehrlingen die Wertschätzung, die sie in unserer Gesellschaft verdienen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) – Danke schön.

Sie müssen für ihre Leistung nicht entschädigt werden, sie haben ein wohlverdientes und oft auch erstes Einkommen. Durch diese kleine Änderung bekommen unsere Lehrlinge wie gesagt die Wertschätzung, die sie verdienen.

In einem zweiten Schritt wird in diesem Gesetz das Alter für die Betriebsratswahlen von 18 Jahren auf 16 Jahre heruntergesetzt. So kann man in unserem Land zwar mit 16 Jah­ren bereits zu politischen Wahlen gehen und sogar den Bundespräsidenten wählen, während ein Lehrling aber bisher nicht die eigene Vertretung im Unternehmen wählen konnte. Durch diese Änderung werden junge Menschen besser in den Betrieben einge­gliedert und vertreten. Jugendliche bekommen mehr Bedeutung und Mitspracherecht im direkten Arbeitsumfeld und andersherum muss auch der Betriebsrat besser auf unsere Jugend eingehen. Daraus resultiert, dass Jugendliche besser in ihre Betriebe einge­gliedert werden, ihnen Gehör verschafft wird und es zu einer erneuten Aufwertung des Lehrlingsstandes kommt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.38

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke, Frau Kollegin, und noch einmal einen herzlichen Willkommensgruß hier im Hohen Haus!

Nächste Rednerin ist Frau Fraktionsvorsitzende Korinna Schumann. – Bitte sehr.