12.37

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ich möch­te mich – auch aufgrund der überlangen Tagesordnung – kurz halten. Wir waren im Aus­schuss vorgestern einer Meinung – einstimmig. Ich freue mich aber trotzdem, zu diesem Tagesordnungspunkt einen Beitrag leisten zu können.

Die Coronapandemie beschäftigt uns seit ganz genau einem Jahr intensiv, einem Jahr, das sich so niemand hätte vorstellen können. Es gibt kaum einen Tagesordnungspunkt – ob in der Regierung, im Nationalrat, im Bundesrat –, der nicht direkt oder indirekt mit dieser Pandemie zu tun hat. Die Bundesregierung und auch die Parlamente tun wirklich alles, um allen Menschen, die wirtschaftlich betroffen sind, zu helfen – eine schwierige Aufgabe, da die Entwicklung der Virusmutationen weder vorhersehbar noch abschätzbar ist und die Situationen in den Bundesländern und in den Regionen sich wirklich wö­chentlich, ja fast täglich sehr unterschiedlich verändern.

Ich denke, die größte und wichtigste Aufgabe, um dieser Pandemie entgegenzuwirken, ist mit Sicherheit, sicherzustellen, dass unser erstklassiges Gesundheitssystem trotz Krise funktioniert und nicht zusammenbricht. Das ist der konsequente Weg unserer Bun­desregierung und aller, die positiv bei der Bekämpfung dieser Gesundheits- und Wirt­schaftskrise mithelfen; das sind die Sozialpartner, das sind die Fachexperten, die Lan­deshauptleute, Teile der Opposition – ja, leider nur Teile der Opposition.

Trotz der verschiedenen Meinungen führt uns nur Zusammenhalt zurück zur soge­nannten Normalität, die wir uns alle wünschen. Ja, die Menschen sind müde. Das kann man gut nachvollziehen. Wir alle sehnen uns nach Freiheit und Normalität. Ich bin aber überzeugt: Zur richtigen Zeit notwendige Opfer zu bringen wird uns doch in absehbarer Zeit zu Gewinnern machen.

Jetzt aber zum heutigen Beschluss: Beim heutigen Beschluss geht es um eine Abän­derung des Härtefallfondsgesetzes. Dies betrifft die Privatzimmervermieter und –ver­mieterinnen, bei denen die touristische Nutzung über die Zehn-Betten-Grenze hinaus­geht und die nach § 28 des Einkommensteuergesetzes veranlagt sind. Die Richtlinien dazu werden entsprechend abgeändert, und in der Folge haben auch diese touristischen Betriebe die Möglichkeit, Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu beantragen. Gerade auch dieser spezielle Teil der Zimmer- und Ferienwohnungsvermietung ist neben der Gastwirtschaft, neben der Hotellerie, neben vielen anderen Branchen von der Pandemie wirklich sehr stark betroffen. Deshalb möchte ich mich bei dir, liebe Frau Bundesminister, und bei allen, die mitgewirkt haben, die es möglich gemacht haben, diese Lücke zu schließen, bedanken.

Besonders hervorheben möchte ich, dass es sich in Österreich um circa 10 000 Betriebe handelt und zum größten Teil Frauen die Vermietung managen. So hoffe ich auch, dass dieses Einkommen, dieses Zubrot den Frauen und ihren Familien zugutekommt.

Diese Art der Vermietung ist wirklich etwas ganz Besonderes: Herzlichkeit, persönlicher Kontakt zu den Gästen, so mancher Plausch am Abend, die familiäre Atmosphäre. Dies alles – das sie sonst nicht so bekommen – schätzen viele Gäste ganz besonders. Dieses Segment ergänzt das gesamte Tourismusangebot in ganz Österreich und darüber hi­naus.

Mit diesem Beschluss helfen wir vielen Kleinbetrieben, die ihre Vermietung mit Leiden­schaft machen. Dies hat auch für den Erhalt der Arbeitsplätze – damit ist auch weniger Abwanderung aus dem ländlichen Raum verbunden – eine wesentliche Bedeutung. Somit bin ich wirklich großer Freude und Zuversicht, dass diese kleinen Betriebe eine Unterstützung erhalten können und bitte natürlich um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.42

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Günther Novak. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.