Berichterstatterin Elisabeth Mattersberger: Hohes Präsidium! Geschätzte Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird und das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl. – Herr Bundesrat, bitte.