14.43

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Lieber Herr Ar­beitsminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim via Livestream! Innovativ, fortschrittlich und auf Augenhöhe – das ist das neue Homeofficepaket, mit dem wir sehr schön und sehr praxisnah zeigen, dass in jeder Krise große Zukunftschan­cen stecken.

Obwohl der Begriff Telearbeit bereits seit den 1990er-Jahren im deutschsprachigen Raum herumgeisterte, ist sie nicht wirklich ins Laufen gekommen. Telearbeit hatte auch nach der Finanzkrise 2008 nur sehr wenig praktische Relevanz. Das hat sich jetzt mit der Coronakrise ganz schlagartig geändert: Von 3,5 Millionen Erwerbstätigen haben im vergangenen Jahr im dritten Quartal 700 000 Menschen, Dienstnehmer im Homeoffice gearbeitet. Es sind wahrscheinlich im darauffolgenden Lockdown im November noch deutlich mehr geworden.

Das Homeoffice hat also seinen Höhepunkt erreicht, und auch Skeptiker konnten erle­ben, dass Arbeitsdisziplin, Produktivität und auch der Erwerb neuer Fähigkeiten von beiden Seiten, von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, mehrheitlich als positiv bewertet wurden. Auch die Zeitersparnis durch den Wegfall des Wegs zum Arbeitsplatz wurde von vielen Dienstnehmern als äußerst positiv hervorgehoben, da sie dadurch mehr Zeit für die Familie hatten. Kurzum: Homeoffice ist voll in unserer Arbeitswelt angekommen und wird uns auch über die Krise hinaus erhalten bleiben.

Heute beschließen wir den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil des Home­officepaketes, nachdem wir den steuerrechtlichen Teil bereits in der vergangenen Sit­zung beschlossen haben. Ich möchte deshalb auch noch auf ein paar Punkte des neuen Gesetzes genauer eingehen.

Die neue Homeofficeregelung sieht vor, dass Homeoffice weiterhin freiwillig bleibt, es ist also Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Homeoffice kann aus wichtigen Gründen beendet werden. Da gibt es eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Auch im Homeoffice gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeits­ruhegesetzes. Unfälle im Zusammenhang mit dem Homeoffice sind Arbeitsunfälle. Wenn man also am Morgen sein Kind in die Schule oder in den Kindergarten bringt, gelten diese Wegunfälle auch als Arbeitsunfälle.

Für Arbeitsmittel hat prinzipiell der Arbeitgeber zu sorgen. Tut er das nicht, steht dem Dienstnehmer eine angemessene Pauschale zu. Damit stellen wir sicher, dass das Homeoffice zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung für unsere Beschäftigten wird.

Die Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes gelten auch im Homeoffice, sind auch dort anzuwenden. Wenn also Familienmitglieder oder das eigene Haustier einen Schaden an dem vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel anrich­ten, sind diese auch versichert. All diese Regelungen gelten ab 1. April, das heißt ab übermorgen.

Da wurde ein Regelwerk geschaffen, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleicherma­ßen mehr Planungssicherheit und Flexibilität bezüglich der Arbeitserbringung zu ge­währleisten. Es geht also auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein. Da hat die Sozialpartnerschaft wieder einmal sehr gute Arbeit geleistet und zu einer ge­meinsamen Lösung beigetragen. Auch die Opposition, insbesondere die Sozialdemokra­tie mit Gewerkschaft und Arbeiterkammer hat da wirklich wichtigen Input geleistet, der sich teilweise auch im Gesetz widerspiegelt. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Zwi­schenruf der Bundesrätin Schartel.)

Wie das immer bei neuen Regelungen ist, muss man diese zuerst eine Zeit lang in der Praxis erproben, nach einer gewissen Zeit evaluieren und da und dort vielleicht auch nachschärfen und verfeinern; und das wird, wie unser Arbeitsminister schon zugesichert hat, bereits nächstes Jahr der Fall sein. Da werden wir diese Maßnahmen nochmals evaluieren.

Vielleicht findet sich bis dahin auch eine Lösung zur Betriebsstättenproblematik für Grenzgänger, damit diese bei einem Homeofficeanteil von über 25 Prozent der Arbeits­leistung keine sozialversicherungsrechtlichen Probleme bekommen. Das würde speziell für Vorarlberg sehr wertvoll sein, da dort besonders viele Grenzgänger beschäftigt sind.

Wir schaffen heute für das Homeoffice jedenfalls einen guten gesetzlichen Rahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: innovativ, fortschrittlich und auf Augenhöhe. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.48

Präsident Mag. Christian Buchmann: Nächste Rednerin ist Frau Fraktionsvorsitzende Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesrätin.