18.33

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsi­dent! Frau Ministerin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherin­nen und Zuseher! In diesen vier Tagesordnungspunkten behandeln wir eine ganze Reihe von Gesetzesmaterien. Zusammengefasst geht es in diesen Gesetzentwürfen, so wie sie nun vor uns liegen, um eine besonnene, rechtsstaatliche, gemeinsame Reaktion auf ein Phänomen unserer Gesellschaft, den Terror.

Es geht also um eine Reaktion auf die Verbreitung von Schrecken durch Gewalt und auf den Versuch, unsere Gesellschaft zu spalten. Österreich bietet mit seinem funktionie­renden, demokratischen Rechtsstaat Schutz gegen diesen Terror. Dem Terror mit prä­zisen, genau angemessenen Mitteln des Rechtsstaats – von der Neugestaltung des Nach­richtendienstes und Staatsschutzes über die Präventionsarbeit bis hin zur Strafver­folgung – im Rahmen unserer Verfassung und unserer Grundrechte die Stirn zu bieten, ist tatsächlich manchmal eine große Herausforderung. Wir haben sie angenommen, und dafür wurden in verschiedenen Gesetzen zielführende Änderungen vorgenommen.

Im Islamgesetz gibt es – wir haben es schon gehört – eine kultusrechtliche Anpassung. Das Auslandsfinanzierungsverbot wird stärker kontrolliert; die Religionsgesellschaft muss auf Nachfrage Rechnungsabschlüsse und Finanzierungsunterlagen vorlegen, und bei Verstößen drohen der Verfall von Auslandsgeldern sowie Geldstrafen.

Es wird ein Imameregister für Funktionsträger, unter anderem Seelsorger, eingeführt. Dadurch soll Transparenz in Bezug auf die Frage geschaffen werden, wer diese Funktion ausübt. Es ist für mich aber wichtig, an dieser Stelle zu erwähnen, dass die Religions­gemeinschaften nicht per se überwacht werden, sondern dass die Informationen von den Religionsgemeinschaften erst auf das ausdrückliche Verlangen des Kultusamtes vorgelegt werden müssen. Die Bekanntgabe von FunktionsträgerInnen ist im Rahmen des Religionsgesetzes ja auch für andere Religionsgemeinschaften vorgesehen. Im konkreten Fall werden somit vor allem bestehende gesetzliche Bestimmungen noch einmal präzisiert, und diese Änderungen dienen wie schon erwähnt der Transparenz und der Übersichtlichkeit.

Wir achten in diesem grundrechtssensiblen Bereich besonders genau auf die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Alle Maßnahmen, die getroffen werden, sind selbst­verständlich auch mit der Europäischen Menschrechtskonvention und den Grundrechten konform.

Betreffend die Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz von 1985 und dem Symbole-Gesetz ist zu sagen, dass auch da die Terrorbekämpfung im Fokus steht. Es wird ein neuer Entziehungsstraftatbestand im Staatsbürgerschaftsgesetz, die Möglichkeit der Entziehung der Doppelstaatsbürgerschaft bei Verurteilung nach Terrorstrafen, einge­führt. Der Anwendungsbereich des Verbotes der Verwendung von Symbolen extremis­tischer Gruppierungen wird erweitert. Darüber haben wir schon von meiner Vorrednerin gehört. In der Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen­paketes werden Maßnahmen zur Prävention gegen die Verbreitung von extremistischem Gedankengut getroffen.

Ich möchte noch einige wesentliche Eckpunkte in diesem Terror-Bekämpfungs-Gesetz nicht unerwähnt lassen, nämlich die gerichtliche Aufsicht über terroristische Straftäter in der Probezeit mit Fallkonferenz und elektronischer Überwachung inklusive der Möglich­keit der Probezeitverlängerung, die Schaffung einer Grundlage für Entlassungskonferen­zen und die Verpflichtung des Gerichts, vor einer bedingten Entlassung eines wegen terroristischer Straftaten Verurteilten eine Fallkonferenz unter Beiziehung der Organisations­einheiten des polizeilichen Staatsschutzes sowie der Koordinationsstelle für Extremis­mus­prävention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug einzuberufen.

Durch die bessere und umfassendere Begleitung der Täter und durch die Intensivierung der Zusammenarbeit der Organisationen wird die gerichtliche Aufsicht ausgeweitet und damit bedingt entlassene Straftäter besser kontrolliert und auch betreut. Es ist wirklich zu begrüßen, dass es künftig verstärkt zum Austausch zwischen den verschiedenen Stakeholdern – nämlich den Gerichten, dem Vollzug, der Bewährungshilfe, den Sicher­heitsbehörden und den Deradikalisierungseinrichtungen – kommt. Wir haben gestern erfreulicherweise im Justizausschuss gehört, dass die Justiz die entsprechenden Mittel dafür zur Verfügung gestellt bekommen wird.

Abschließend möchte ich noch sagen: Bei Hass und bei Gewalt muss sich eine De­mokratie zur Wehr setzen und rechtsstaatliche und menschenrechtskonforme Instru­mentarien finden, um die demokratischen Grundwerte der Gesellschaft und ihre Grund­freiheiten zu schützen. Für uns Grüne ist es unabdingbar, dass die wirksame Bekämp­fung von Terrorismus mit rechtsstaatlichen Prinzipien und unseren Grund- und Freiheits­rechten einhergeht. Das ist mit den derzeitigen Gesetzesänderungen gelungen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.40

Präsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte.