Berichterstatter Sebastian Kolland: Frau Vorsitzende! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichi­schen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermitt­lung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Des Weiteren bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienstegesetz 2018 zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungs­mit­teln geändert werden.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. – Bitte.