13.16

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir, ganz ehrlich, emotional nicht leicht, jetzt einfach zur Tagesordnung überzugehen. Ich finde schon, dass man das nicht so im Raum stehen lassen kann, was da vor ein paar Minuten passiert ist. Ganz ehrlich, Kollegen von der FPÖ, vor allem Herr Bernard: Das Mindeste, das absolut Mindeste, was angebracht wäre, ist, dass Sie hier herausgehen und sich für Ihre absoluten Geschmacklosigkeiten entschuldigen! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Zu TOP 11: Bereits im Jahr 1997 hat Österreich das Übereinkommen über Geldwäsche abgeschlossen. Was steht da drin, worum geht es in diesem Abkommen? – Da geht es um die grundlegenden Definitionen der relevanten Straftatbestände, vor allem geht es um internationale Zusammenarbeit in der Ermittlung, in der Bestrafung, bei der Einziehung von Erträgen aus Geldwäsche, aber auch um Vereinbarungen zum Infor­mations- und Datenaustausch, zur Überstellung von Schriftstücken et cetera. Genau um letzteres Detail geht es jetzt: Da hat Österreich – das ist zu Art. 21 Abs. 2 in diesem Überein­kom­men – aufgrund von Bedenken, es könne praktische Probleme geben, eine einschränkende Erklärung abgegeben, was die Zustellung betrifft, und das hat es eben ein bisschen er­schwert, Zustellungen an Personen durchzuführen, die von Maßnahmen betroffen sind.

Das soll jetzt zurückgenommen werden, und das ist auch richtig so, denn es vereinfacht die Zustellung per Post und so weiter. Es geht da ja um internationale Verfolgungen, also wenn zum Beispiel in Österreich etwas aus einem Erkenntnis in einem Nachbarland zugestellt werden soll. Es ist inzwischen auch insofern de facto überholt, weil es ein anderes Abkommen gibt, das sogenannte EU-Rechtshilfeübereinkommen aus dem Jahr 2000, in dem es diesen Passus, diesen Vorbehalt nicht gibt, und man sieht, dass es dort eh funktioniert hat – ein weiterer Grund, das jetzt zurückzunehmen. Das ist eine kleine, aber nicht irrelevante Bereinigung, denn es ist schon wichtig, den Kampf gegen Geldwäsche in keiner Art und Weise zu behindern.

Bei TOP 12 geht es – es ist schon angeschnitten worden – um Internetkriminalität. Wir sehen ja alle, dass der Internethandel und die Nutzung unbarer Zahlungsmittel – also beispielsweise Onlinebanking oder virtuelle Währungen, E-Geld – massiv zunehmen, und dem folgt natürlich der Missbrauch auf dem Fuße. Cyberkriminalität nimmt dra­matisch zu, das ist ja die am stärksten steigende Kriminalitätsart. Heute werden ja viele Verbrechen nicht mehr mit Brecheisen und Masken begangen, sondern am Bildschirm. Dem gilt es etwas entgegenzusetzen, und das machen wir jetzt mit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019, der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln. Die wird jetzt umgesetzt. Die Zahlungsmittel werden definiert – was ist alles damit gemeint? –, Straf­bestimmungen werden angepasst und so weiter.

Es ist natürlich sehr, sehr wichtig, dass das Strafrecht den aktuellen technischen Ent­wicklungen – sozusagen auch in der Kriminalität – nicht nachhinkt. Es werden jetzt eben nicht mehr nur körperliche Zahlungsmittel erfasst, sondern wie gesagt auch unbare.

Das ist ein wichtiger Schritt gegen Cyberkriminalität und ist auch deswegen wichtig, weil es so eine komplexe Materie ist. Ein Einzelner – das geht auch mir so – ist da nicht in der Lage, irgendwie zu durchschauen und zu verstehen, was da alles passiert. Es ist daher wichtig, dass es da ganz, ganz klare Gesetze gibt, die mich schützen, und dass in einem Anlassfall dann auch rechtlich vorgegangen werden kann. Es handelt sich um eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die sich im Internet etwas kaufen oder handeln, und wir hoffen, dass es damit gelingt, effektiver gegen Inter­netkriminalität vorzugehen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.21

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir begrüßen die inzwischen eingetroffene Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadić. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. Ich erteile ihm dieses.