14.46

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer zu Hause vor den Bildschirmen! Eines vorweg: Die SPÖ-Fraktion wird hier im Bundesrat diesem Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz, das Waffengesetz und das Sprengmittelgesetz abgeändert werden sollen, zustimmen.

Inhaltlich können wir demnach mitgehen, weil die Änderungen in diesen Bundesge­set­zen eines gemeinsam haben, nämlich für mehr Sicherheit zu sorgen. Es wurde vor mir schon einiges erwähnt, aber leider war nicht alles richtig.

Herr Kollege Leinfellner, es gibt eine Formel, die ganz einfach ist: Eine Schusswaffe oder eine Waffe ist gefährlich, viele Schusswaffen, viele Waffen sind ganz einfach gefähr­licher. (Bundesrat Spanring: ... schneller!)

Deshalb auch gleich zum Waffengesetz: Wir wissen, dass liberale Waffengesetze Prob­leme bereiten. Da braucht man nur in die USA zu schauen. Solche Verhältnisse wollen wir in Österreich sicher nicht haben. Strenge Maßstäbe sind für uns als SPÖ ein sicher­heitsförderndes Grundprinzip. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher ist es auch wichtig und richtig, dass wir beim Waffengesetz immer wieder nach­justieren. Mit der gegenständlichen Änderung soll der Zugang zu Schusswaffen für be­stimmte Personengruppen ganz einfach ausgeschlossen werden. Bei Verurteilungen nach bestimmten Terrordelikten zum Beispiel wird es zwingend Waffenverbote geben. Dagegen kann doch niemand etwas haben. Bei nationalsozialistischer Wiederbetä­ti­gung, bei Verwaltungsübertretungen gegen das Symbole-Gesetz, gegen das Abzeichen­gesetz wird es unter Umständen keinen Waffenpass oder keine Waffenbesitzkarte mehr geben. Personen, die nach diesen Gesetzen auffällig sind und schon solche Waffen­besitzdokumente haben, können diese Dokumente nachträglich entzogen werden. In diesem Fall sind die Waffen dann der Behörde zu übergeben. Es soll auch – und das ist ganz wichtig – bei der Anordnung eines Annäherungs- und Betretungsverbotes zumin­dest zu einem vorübergehenden Waffenverbot kommen.

Allesamt sind das wichtige Schritte im Kampf gegen Gewalt im Allgemeinen, aber auch hinsichtlich der tragischen Vorfälle, bei denen es in der Vergangenheit zu sehr schreck­licher Gewalt an Frauen gekommen ist.

Wir dürfen aber auch den illegalen Waffenbesitz und Waffenhandel nicht aus den Augen verlieren. Da gebe ich meinem Vorredner recht. Waffenfunde bei Hausdurchsuchungen weisen immer wieder auf dieses latente Problem und auf diese Gefahr hin. Wir brauchen auch im Kampf gegen illegale Waffen Schwerpunkte.

Beim Sprengmittelgesetz – ganz kurz – geht es um die Ausweitung der Markierung von Plastiksprengstoff, damit man diesen auch leichter aufspüren kann, und beim Vereins­gesetz wird die Vereinsbehörde, das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft nun verpflichtet, Vereine im Falle der Ausübung eines Kultus der Kultusgemeinde beim Bun­deskanzleramt zu melden. Dort erfolgt dann die Prüfung, ob solche kultusausübenden Vereine in die inneren Angelegenheiten einer anerkannten Kirche oder Religionsgemein­schaft eingreifen. Ist das der Fall, soll natürlich die Gründung eines solchen Vereins verhindert werden.

Summa summarum: Das alles sind wichtige Schritte. Das alles ist sinnvoll, und das alles werden wir als SPÖ-Fraktion natürlich mittragen und auch mitbeschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ebner.)

14.50

Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.