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Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Ein Drittel der Morde an Frauen wird mit Schusswaffen ausgeführt, nicht nur mit illegalen. Wir be­schließen heute, dass mit Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots – davon werden jährlich viele, viel zu viele, verhängt – automatisch ein vorläufiges Waffen­verbot als ausgesprochen gilt; wir haben es schon gehört.

Zusätzlich wird dem Gefährder – auch das haben wir heute schon gehört – die Absolvie­rung einer Gewaltpräventionsberatung vorgeschrieben. Das ist gut so. Das heißt: Ge­walttätern, die weggewiesen werden und legal eine Waffe – wohl meist Schusswaffe – besitzen, wird diese sofort von der Polizei abgenommen. Darüber hinaus muss geprüft werden – das ist das Wichtigste, und das möchte ich auch betonen –, ob die Voraus­setzungen für ein dauerhaftes Waffenverbot gegeben sind. Auch das ist gut so, denn die Tötung eines Menschen mit einer Schusswaffe ist leichter auszuführen als mit anderen zur Waffe gemachten Gegenständen. Amtsbekannte Gewalttäter dürfen also keine Schusswaffe mehr besitzen. Das ist wirklich ein Erfolg.

Und ja, illegaler Waffenbesitz ist ein Problem. Daher muss die Polizei bei Gewaltdelikten und Wegweisungen auch genau hinschauen und bei Verdacht auf Waffenbesitz auch andere Maßnahmen treffen können, wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen bean­tra­gen.

Das bringt mich zum schon erwähnten Instrument der Hochrisikofallkonferenzen, die wir auch im Falle von Waffenverboten brauchen, denn genau mit den verschiedenen bei häuslicher Gewalt involvierten Einrichtungen, wie Interventionsstelle, Opferschutz­ein­richtungen, Männerberatungsstellen, Polizei und Justiz, kann der Verdacht des Waffen­besitzes geprüft und eventuell erhärtet werden, und es können Maßnahmen vom Waf­fenverbot bis zur Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft gesetzt werden.

All diese Maßnahmen sind auch wichtig für Gewaltdeliktsverfahren, wenn es um die Beweisaufnahme geht. Ich wiederhole mich: Verfahren wegen häuslicher Gewalt werden überwiegend eingestellt oder enden mit einem Freispruch wegen Mangels an Beweisen. Ich bin aber zuversichtlich, denn das Netz an Maßnahmen zur Vorbeugung und Hintan­haltung von Gewalt an Frauen wird immer dichter geknüpft. Sie waren bei einem der vorigen TOPs nicht da, Herr Bundesminister, aber ich habe die gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Justiz sehr betont. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Im Sinne dieses Maßnahmennetzes möchte ich auch noch auf die Initiative des Sozial­ministeriums hinweisen: „Mann“ – mit Doppel-N geschrieben – „spricht’s an“. Sie will einerseits die Zivilcourage, gegen Gewalt an Frauen aufzutreten, stärken, und anderer­seits Männer ansprechen, die aus der eigenen Aggressions- und Gewaltspirale aus­brechen möchten. Die Kampagne informiert über Unterstützungsangebote und verbreitet zum Beispiel die Nummer der Männerhotline: 0800 400 777. Wenn Sie die Initiative noch nicht kennen, schauen Sie sie an, teilen Sie sie in den sozialen Medien! Das hilft, Gewalt in der Familie und vielleicht auch Frauenmorde zu verhindern.

Mit einem Zitat von Alma Zadić möchte ich schließen: „Wer Hilfe sucht, zeigt Stärke.“ – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

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