Berichterstatter Otto Auer: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verord­nung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Ände­rung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 erlassen und das Kapitalmarktgesetz 2019, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Finanzmarkt­auf­sichtsbehördengesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden.

Die Unterlagen dazu haben Sie erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erhe­ben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Errichtung des Fiskalrates neu erlassen und ein Produktivitätsrat einge­richtet wird.

Die Unterlagen dazu haben Sie erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesrat Auer, für die Berichterstattung.

Ich unterbreche jetzt, um 13 Uhr, die Verhandlungen zur Tagesordnung.