10.48

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Hohes Präsi­dium! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Ich bezie­he mich in meiner Rede auf die drei in den Berichten verlesenen Bundesgesetze und beginne mit dem Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbe­werbsbedingungen, das geändert werden soll.

Gleich vorweg: Wir werden diesem Gesetz nicht unsere Zustimmung erteilen. Es ist ei­nerseits sehr begrüßenswert, dass sich die EU mit dem Gedanken des Schutzes der kleinen heimischen, bäuerlich produzierenden Betriebe auseinandersetzt, die nationale Umsetzung lässt aber doch einige Fragen offen und stellt für uns keine ausreichende Abdeckung der Anforderungen dar.

Ein erstes Erstaunen, ja fast Entsetzen, ereilt einen da, wenn in den Erläuterungen zu lesen ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten und ihr Kaufverhalten an den niedrigen Lebensmittel- und Produktpreisen in Österreich schuld seien, und das vor dem Hintergrund, dass es in Österreich nachweislich ein sehr hohes Preisniveau gibt. Grund­sätzlich aber hat diese Erkenntnis – nennen wir es so – nichts mit den jetzigen Beschlüs­sen zu tun. Der Grundgedanke aus der EU-Richtlinie resultiert ja daraus, dass kleine heimische Betriebe vor allem gegenüber den großen der Agrar- und Lebensmittelindus­trie geschützt werden sollen, und deshalb empfiehlt die EU auch eine Umsatzschwelle von 350 Millionen Euro. In diesem Gesetzesbeschluss wird die Schwelle aber auf 1 Mil­liarde Euro hinaufgesetzt. – Was verstehen wir unter Kleinbetrieb? (Beifall bei der SPÖ.)

Damit rutschen natürlich auch all jene, vor denen die Kleinsten gewissermaßen ge­schützt werden sollen – nämlich aufgrund unlauterer Handelspraktiken –, in den Schutz mit hinein. Das stelle ich mir in der Umsetzung äußerst schwierig vor.

Die Sinnhaftigkeit ist damit für uns nicht wirklich gegeben, der Schutzschirm gilt nicht nur für die Richtigen, sondern anscheinend vor allem für die Wichtigen – Spender. Weiters fehlt uns auch das Verständnis, warum im Bundesministerium für Landwirtschaft, Re­gionen und Tourismus eine neue Behörde etabliert werden muss, wo wir doch eine sehr gut funktionierende Bundeswettbewerbsbehörde haben. Jetzt muss es eine Erstanlauf­stelle geben?!

Auch bekommt die Arbeiterkammer keine Amtsstellung, so wie die Landwirtschaftskam­mer oder die Wirtschaftskammer. Die Arbeiterkammer hat aber auch im Zuge der Begut­achtung festgestellt, dass dieses Gesetz die Gefahr von steigenden Preisen nicht hemmt, sondern begünstigt. Es ist auch eine Bezugnahme auf Tierschutzanforderungen nicht ausreichend berücksichtigt. Wir werden daher nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dem zweiten Block werden wir zustimmen, obwohl uns nicht ganz verständlich ist, wa­rum es unter dem Motto Fortschritt und Digitalisierung nicht möglich sein soll, dass Be­schlüsse von Körperschaften in Hybrid- oder Videositzungen gefasst werden können, sondern in ein immer kleiner werdendes Gremium nach oben verschoben werden. Posi­tiv ist, dass die Bilanzbuchhalter nun doch mehr tun dürfen, wie es auch ihren Kompe­tenzen entspricht.

Was ganz bestimmt unsere Zustimmung findet, ist die Verlängerung der Förderung für die betrieblichen Testungen bis 31. März 2022. Wir haben im Ausschuss gehört, dass in unseren Betrieben 7,2 Millionen Tests durchgeführt wurden. Dafür wurden in ungefähr 6 000 Anträgen 72 Millionen Euro beantragt, 100 Millionen sind zugesichert. 48 Prozent des Testaufkommens entfallen auf Betriebe mit unter 50 Mitarbeitern – also das ist schon etwas, da wird von unseren UnternehmerInnen in Zusammenarbeit mit den Mitar­beiterInnen wieder so allerhand geleistet. In Niederösterreich wurden 18,2 Prozent der gesamten Testungen durchgeführt – auch dafür ein Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)

Und es ist auch sehr positiv anzumerken, dass vorgesehen ist, für PCR-Tests die För­derung pro Test auf 15 Euro oder den Kostenersatz anzuheben. Der Aufwand und die Kosten sind einfach höher. Diese Testungen werden auch notwendig sein, damit wir alles gut am Laufen halten, damit wir rechtzeitig filtern, rechtzeitig sortieren, damit die Ansteckungsgefahr gemindert sein wird, wenn es denn so kommt, wie befürchtet wird. Die Impfkampagne, das muss ich schon sagen, hat diese Regierung versemmelt, und zwar ganz gewaltig. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wird auch nicht ausreichen, nur mit dem erhobenen Zeigefinger dazustehen. Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rot-weiß-roter Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Impfprämie in Höhe von 500 Eu­ro in Form von Gutscheinen, die bei österreichischen Betrieben eingelöst werden kön­nen, aufzulegen. Die Gutscheine sollen dabei für alle Menschen nach dem 3. Stich (auch rückwirkend) und sobald eine Impfquote von 90% erreicht ist, gewährt werden.“

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Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Bravo!)

10.54

Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Rot-weiß-roter Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquo­te“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile ihr das Wort.