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Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Abschließend zu diesem Punkt, aber auch abschließend für das heurige Jahr möchte ich damit beginnen, Ihnen Danke zu sagen: Danke für die gute Zusammenarbeit, Danke für dieses Miteinander, das wir gerade in Zeiten wie diesen, in der Pandemie so dringend brauchen, über Parteigrenzen hinweg, Danke, dass Sie da sind, die Interessen hinaustragen und umgekehrt die Interessen abholen, nämlich aus den Bundesländern, dort, wo die Men­schen ihre Ängste, ihre Sorgen haben.

Danke auch für die sehr qualifizierten, hochwertigen Meldungen und Reden zu diesem Tagesordnungspunkt, dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, bei dem es ja, wie es schon dargelegt worden ist – und ich kann mich hier kurz halten –, aufgrund eines Er­kenntnisses des Verfassungsgerichtshofes eine Verbesserung geben wird.

Warum machen wir diese Sanierung, warum nehmen wir nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof diese Möglichkeit der Sanierung wahr? – Weil wir Beugehaft einfach brauchen, da es Verfahren gibt, bei denen es um höchstpersönliche Leistungen und das Durchsetzen von höchstpersönlichen Leistungen geht, bei denen die Beugehaft als Möglichkeit gegeben sein muss.

Ich möchte auf das eingehen, was Bundesrat Buchmann und auch Bundesrat Gross schon ausgeführt haben: Diese Beugehaft kann ja nur dann eingesetzt werden, wenn es eben um diese persönliche Leistung geht, also zum Beispiel die Ausreise aus dem Bun­desgebiet, und das ist auch der größte Anwendungsbereich. Im Fremdenrecht brauchen wir diese Möglichkeit, damit tatsächlich eine Mitwirkung erfolgt. – Das zu diesem Punkt.

Ansonsten ist wirklich von allen jetzt gesagt worden, worum es geht. Auch Ihnen, Herr Bundesrat Hübner, möchte ich dafür danken, dass Sie das ganz klar dargelegt haben. Als Jurist wissen Sie, worum es geht: Es geht auch um einen verbesserten Rechts­schutz, es geht darum, dass wir Höchstfristen einführen. An dieser Stelle möchte ich aber die Gelegenheit nützen, zu sagen: Bitte vermischen wir die Dinge nicht! Ich unter­stelle jetzt einmal, dass Sie genau wissen, worum es geht und dass diese Beugehaft niemals im Zusammenhang mit der Impfpflicht angewendet werden könnte. Sie bringen aber dennoch jetzt diesen Antrag ein, der rechtlich ja ein Nullum ist, um es einmal so zu sagen.

Ich möchte vor allem auch von dieser Stelle aus jetzt sagen, warum dem so ist. Erstens – das haben wir im Verfassungsausschuss sehr intensiv besprochen, und ich habe es auch dort gesagt –: Es wird keine Beugehaft geben, da es rechtlich schlicht und ergrei­fend nicht geht, denn wenn es einen Bescheid gibt, dann ist eine Geldleistung gefragt, und die könnte man mit einer Beugehaft nicht durchsetzen.

Zweitens: Wir möchten die Menschen nicht zum Zahlen einer Geldstrafe bringen, son­dern davon überzeugen, dass sie sich impfen lassen; deshalb schließen wir im Impf­pflichtgesetz – und das ist das Gesetz, das wesentlich ist – aus, dass eine Geldstrafe, die verhängt wird, in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden kann. Das wird es nicht geben! Zudem wird auch in den Erläuterungen des jetzigen Entwurfs, der ja noch bis 10. Jänner in Begutachtung ist, klargestellt, dass selbstverständlich keine Beugehaft verhängt werden kann, um die allgemeine Impfpflicht durchzusetzen. Es ist mir ganz wichtig, das zu sagen.

Ich möchte schon auch sagen, dass ich mich natürlich nicht der Illusion hingebe, dass ich Sie oder die FPÖ jetzt davon überzeugen kann, dass das so ist. Ich höre auch Ihre Worte, dass Sie sozusagen der Politik beziehungsweise der Regierung nicht mehr trau­en. Das nehme ich zur Kenntnis, okay. Ich sage Ihnen aber, und diese Message ist wichtig, vor allem für die Menschen da draußen, die es betrifft: Dem ist nicht so, streuen Sie den Menschen nicht Sand in die Augen! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.) Hören wir endlich auf, noch weiter zu verunsichern! Und ja, geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte von der FPÖ, ich kann es Ihnen nicht er­sparen, das an dieser Stelle zu sagen: Das tun Sie leider!

Unsere Hand ist ausgestreckt, meine Hand ist ausgestreckt, ich habe gesagt: Reden wir auch über die Impfpflicht! Ich glaube, es ist höchst an der Zeit. Und um sozusagen mit einem europäischen Blick zu schließen: Wenn Sie in Länder schauen, in denen über die Parteigrenzen hinweg dafür gesorgt wird, dass Information unter die Menschen kommt, dass sie aufgeklärt werden, dass sie diese Möglichkeiten wahrnehmen, dann sehen Sie, dort gibt es höhere Impfquoten. (Anhaltende Zwischenrufe der BundesrätInnen Bernard, Spanring und Steiner-Wieser.) Das ist mein Wunsch ans Christkind, wenn ich das we­nige Tage vor Weihnachten so formulieren darf: Ich würde es mir wirklich wünschen, dass wir in das Jahr 2022 mit einer Kultur starten, die verbindender ist, mit einer Ge­sprächskultur, die gemäßigter ist, mit einem Zugehen auf Menschen und damit, Gräben zuzuschütten, denn das brauchen wir. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wenn ich mir überlege, wie Demonstrationen ablaufen, wenn ich mir überlege, wie be­stimmte Berufsgruppen, von den Ärzten über die Pfleger bis zu den Polizisten, an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt sind, dann kann ich nur sagen: Fassen Sie sich vor Weih­nachten ein Herz, überlegen Sie, wofür es sich wirklich zu kämpfen lohnt: ein Österreich, in dem wir alle unsere Freiheiten leben können, ohne krank zu werden und ohne ein Gesundheitssystem zu haben, das an der Kapazitätsgrenze angelangt ist! – Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen besinnliche Feiertage. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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