Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesmi­nisterin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des National­rates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfü­gungsgesetz erlassen wird sowie das Suchtmittelgesetz und das Strafgesetzbuch geän­dert werden.

Da die Strafbarkeit einer Tötung auf Verlangen gemäß § 77 Strafgesetzbuch nicht ange­tastet wurde, beschränkt sich der vorliegende Beschluss allein auf die Frage, unter wel­chen Voraussetzungen es künftig zulässig sein soll, jemandem bei seinem Suizid Hilfe zu leisten.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses.