13.24

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Nach mir wird jemand blumenreich verteidigen, was man einer Gruppe, nämlich den Kreativen, den Künstlern und Künst­lerinnen im Bereich der erzeugenden Kunst, im Bereich der Musik, im Bereich der bil­denden Kunst, versprochen und was man gebrochen hat.

Als die EU die Urheberrechtsrichtlinie im Jahre 2019 beschlossen hat, ging dem eine extrem lange Diskussion mit vielen Demonstrationen von jungen Leuten voraus, und jetzt liegt, wenn auch verspätet, sozusagen die österreichische Umsetzung vor.

Das Justizressort hat einen wirklich guten, in seinem Rahmen extrem bemühten Entwurf ausgearbeitet – und dann ist es passiert: Von dem Moment an gab es Rückschritte um Rückschritte um Rückschritte. Möglicherweise wird Marco Schreuder nach mir erzählen, wie man sich diese Rückschritte vom Koalitionspartner hat abringen lassen, denn Tat­sache ist ja, dass die Kreativen auf die Frage: Was ist unverzichtbar?, immer gesagt haben: Unverzichtbar ist ein an Verwertungsgesellschaften abtretbarer Verfügungsan­spruch für die öffentliche Wiedergabe ihrer Werke und ihrer Darbietung auf großen Platt­formen. – Nur ist dies in der Regierungsvorlage jetzt nicht mehr enthalten! Das war vom Justizministerium richtig und gut und ähnlich wie in Deutschland ausgearbeitet, aber jetzt findet sich nichts mehr davon. Das heißt, man hat die Kreativen, man hat die Künstler und Künstlerinnen einfach im Stich gelassen.

Dazu kommt, dass auch ein Rückrufrecht für Urheber und Urheberinnen vorgesehen wurde, auch bei der Beschränkung von Nutzungsverträgen und bei der Anpassung von Vertragsbedingungen nach 20 Jahren – also das Recht, etwas nach 20 Jahren zurück­zurufen.

Die Künstlerinnen und Künstler und die Verwertungsgesellschaften haben in den letzten Wochen und Monaten versucht, diese Koalitionsregierung mit Petitionen, mit Kampag­nen davon zu überzeugen, was sie brauchen. Sie brauchen eine faire und angemessene Vergütung, die ihnen bei allen Verwendungen ihrer Leistungen im Internet zusteht. – Das erfolgt nicht.

Wir hatten ja heute eine Märchenstunde mit einer Ministerin, die uns ganz viel über die Digitalisierung erzählt hat. In diesem Entwurf hat man die Digitalisierung völlig verschla­fen – völlig verschlafen! Das hat, Frau Bundesministerin, nicht Ihr Ministerium getan, das ist später hineingekommen.

Es ist nämlich klar: Wenn man heute Rundfunksendungen hat, dann vertritt eine Ver­wertungsgesellschaft die Rechte der Musikschaffenden – aber das gibt es jetzt für den Onlinebereich nicht mehr. Das war im Entwurf des Justizministeriums drinnen! Was in der Welt hat die ÖVP da geritten – und ich nehme doch einmal an, dass es die ÖVP war –, das Vermarkten im Onlinebereich zu streichen? Wahrscheinlich liegt es auch am Keine-Ahnung-Haben betreffend den Bereich der Digitalisierung und ihrer Bedeutung.

Wenn wir jetzt sehen, dass zum Beispiel in Onlinebereichen Musiker und Musikerinnen nur eine ganz bescheidene Remuneration erhalten, kann man gleich dazusagen, Studio­musiker und Studiomusikerinnen erhalten nichts. Sie erhalten nichts, obwohl sie eine Leistung erbringen! Das heißt, die Koalition hat es verabsäumt – sträflich verabsäumt, fahrlässig verabsäumt –, unbestrittene Einkommensquellen von Kreativen aus der ana­logen Zeit in die digitale Zeit hinüberzuretten. Ergo hat die Bundesregierung in diesem Bereich die Digitalisierung ebenso verschlafen wie etwa an den Schulen.

Ich bin aber kein Mensch, der immer alles negativ darstellt, deshalb sage ich, es sind auch ein paar positive Dinge enthalten, zum Beispiel dass Uploadfilter legale Nutzungen schützen, dass Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden und dass man den Bereich der freien Nutzung einer Karikatur an die KommAustria weitergibt.

Wir haben hier gemeinsam mit den Kreativen in Österreich immer – und ich erinnere mich, dass das noch irgendein kleiner Koalitionspartner in der Vergangenheit auch ge­macht hat – den Direktvergütungsanspruch, den direkten Vergütungsanspruch der Urhe­ber und Urheberinnen für Onlinenutzungen gegenüber den Plattformen und gegenüber weiteren Vergütungsansprüchen gefordert.

Das ist hier leider nicht geschehen. Der Vergütungsanspruch kann im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden und nur von einer solchen – also nicht vom einzelnen Künstler, von der einzelnen Künstlerin, sondern nur von der Verwertungs­gesellschaft – geltend gemacht werden. (Präsident Raggl übernimmt den Vorsitz.)

In Deutschland hingegen, sogar noch unter der alten Regierung, hat man einen Vergü­tungsanspruch für die Kreativen gemacht, und auch bei Bagatellnutzungen, die zulässig sind, muss ein Vergütungsanspruch durch den Diensteanbieter vorgesehen werden, und zwar zwingend, unverzichtbar und unabtretbar. Das heißt man faire Beteiligung für Leistung und das ist bei den stetig wachsenden Onlinenutzungen das Gebot der Stunde. Das finden wir aber in dieser Novelle nicht und deshalb – wir bedauern das – müssen wir hier dagegenstimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.31

Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Marco Schreu­der. Ich erteile ihm dieses.