15.11

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Gewerblichen Sozialversiche­rungsgesetzes und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes begrüßen wir Grüne, wer­den dadurch doch bürokratische Zugangshürden zum Wochengeld für Selbstständige und Bäuerinnen beseitigt. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit, die Berechtigung eines Anspruchs auf vorzeitiges Wochengeld nicht nur von AmtsärztInnen, sondern eben auch von FachärztInnen feststellen zu lassen.

Außerdem wird die Auszahlung des Wochengelds, und das ist nicht unwichtig, für Selbst­ständige und Bäuerinnen deutlich verbessert. Bisher wurde es in einem Betrag am Ende des Anspruchszeitraums ausbezahlt, was für viele Frauen vor allem im Bereich der Ein­personenunternehmen oft eine schwierige Situation mit sich brachte, und jetzt wird es eben in drei Tranchen ausbezahlt.

Nun zum Covid-Armutsgesetz: Über eineinhalb Millionen Menschen sind in Österreich von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Die Coronakrise trifft jene, die es nicht so leicht haben, überproportional stärker. Daher hat diese Regierung im Sozialbereich bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um da vor allem für die Einkommens­schwächeren gegenzusteuern, zuletzt etwa durch das Vorziehen der Steuerreform um eineinhalb Jahre. Mit dem Sozialversicherungsbonus, der jetzt kommen wird, werden Pensionistinnen und Pensionisten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit klei­nem Einkommen über bis zu 250 Euro zusätzlich verfügen.

Weiters wird der Klimabonus 2022 für das ganze Jahr ausbezahlt, obwohl die CO2-Bepreisung erst in der zweiten Jahreshälfte einsetzt. Ebenso wird der Ökostrombeitrag 2022 ausgesetzt. Die aktuellen Teuerungsraten erfordern aber eben auch noch zusätzli­che ausgleichende Maßnahmen. Daher gibt es jetzt ein umfassendes Paket, das mehre­re Personengruppen betrifft: arbeitslose Menschen, Menschen, die soziale Förderungen oder Mindestsicherung erhalten, Pensionistinnen und Pensionisten, die Ausgleichszula­ge bekommen, sowie Studierende, die Studienbeihilfe erhalten. Alle diese Menschen erhalten nun einen Teuerungsausgleich von 150 Euro.

In der Hauptsache geht es bei der Teuerung um höhere Energiekosten, insbesondere um höhere Heizkosten. Vor allem bei fossilen Energieträgern sind die Preise stark ge­stiegen. So wichtig da kurzfristige Hilfen auch sind, mittel- und langfristig wird der Aus­stieg aus Öl, Kohle und Gas helfen, speziell wenn es um Wärmeenergie geht. Nur der Ausstieg wird helfen. Das ist nicht nur eine klimapolitische Frage, sondern das ist eben auch eine soziale Frage. Daher haben die Initiativen des Klimaministeriums, in den nächsten Jahren viele Hundert Millionen Euro für Heizkesseltausch, thermische Sanie­rung und Althaussanierung in die Hand zu nehmen, auch eine starke soziale Kompo­nente.

Meine Damen und Herren, der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Nun sind die Länder aufgefordert, nachzuziehen. Für den Heizkostenzuschuss sind ja bekanntlich die Bundesländer zuständig, und wenn man sich die anschaut, so gibt es da ziemliche Un­terschiede: Im schwarz-grünen Tirol werden 250 Euro gewährt, im roten Burgenland 165 Euro und im schwarz-blauen Oberösterreich gar nur 152 Euro. Dazu kommt noch, dass alle Bundesländer Energieversorgungsunternehmen teilweise zu bis zu 100 Pro­zent im Eigentum haben. Da ergäbe sich doch die Möglichkeit, sozial Schwächeren gute Energiepreise anzubieten, oder es könnten auch die nicht unbeträchtlichen Gewinne, die da gemacht werden, zumindest teilweise dazu verwendet werden, die Heizkostenzu­schüsse zu erhöhen.

Abschließend möchte ich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich begrüßen, dass wei­tere 10 Millionen Euro in die Hand genommen werden, um Projekte im Bereich der Be­kämpfung von Wohnungslosigkeit oder der Kinderarmut besser zu unterstützen. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.15

Vizepräsident Günther Novak: Abschließend hat sich Herr Bundesminister Dr. Wolf­gang Mückstein zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.