16.01

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte fünf Geset­zesmaterien, die in dieser Debatte gemeinsam behandelt werden, der Reihe nach ab­handeln.

TOP 18: Da geht es um die Impfstoffbeschaffung, um die Covid-19-Medikamentenbe­schaffung. Ich möchte anschließen an das, was Kollege Kornhäusl gesagt hat: Es ist sehr gut, dass es Medikamente gibt, dass es immer mehr Medikamente gibt. Sie sind aber keine Alternative für die Impfung. Es gibt nämlich nur ein sehr kurzes Zeitfenster, in dem diese Medikamente eingenommen werden können (Bundesrat Steiner: Zehn Tage!), um schwere Verläufe zu verhindern (Bundesrat Spanring: Die Frage ist, ob die Medikamente in einem Zeitfenster eingenommen werden, in dem die Impfung überhaupt Sinn ...!), und diese Medikamente haben genauso Nebenwirkungen, und zwar relevan­tere Nebenwirkungen als die Impfung selbst. Insofern weiß ich nicht, warum sich die FPÖ so sehr auf Medikamente – statt der Impfung – kapriziert.

Zu dem konkreten Gesetzentwurf: Wir sehen darin ein großes Problem. Bisher ist die gesetzliche Lage bei uns so, dass die Medikamentenbeschaffung über das Joint Pro­curement auf europäischer Ebene funktioniert. Davon soll deswegen abgegangen wer­den, weil es offenbar Medikamentenhersteller gibt, die gesagt haben, sie wollen nicht an die EU verkaufen, sondern nur bilaterale Verträge mit einzelnen Mitgliedstaaten schlie­ßen. Wir sehen das Problem darin, dass auf diese Weise die einzelnen Mitgliedstaaten gegeneinander ausgespielt werden könnten, dass versucht werden könnte, die Preise zu treiben. Wir sehen das negativ und werden deswegen auch nicht zustimmen. Bei allen Schwächen der zentralen EU-Beschaffung ist sie in diesem Fall sehr sinnvoll, und das Arzneimittelangebot wird dann auch für alle Länder gegeben sein. Ergänzend kann es gerne eine nationale Beschaffung, zusätzliche Kontingente geben, aber es soll bitte beim Joint Procurement bleiben.

TOP 19 stimmen wir zu, TOP 20 stimmen wir zu. (Ruf bei der FPÖ: Wir?)

TOP 21: Das Epidemiegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz sollen insofern geändert werden, als jetzt Mindeststrafen für bestimmte Verwaltungsübertretungen ein­geführt werden sollen. Das Kuriose ist, dass wir heute gleich bei einem der nächsten Tagesordnungspunkte, Tagesordnungspunkt 24, Mindeststrafen aus einem Gesetz strei­chen, nämlich aus dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Das ist komplett inkonsistent. Wir halten es für ziemlich einfallslos, jetzt auf einmal im COVID-19-Maßnahmengesetz Mindeststrafen einzuführen. Wir finden, die Priorität sollte weiterhin bleiben, die Compliance zu den Maßnahmen zu erhöhen und die Impfquote zu steigern. Strafen allein in dem Fall zu erhöhen, wenn es Mindeststrafen gibt, ist viel zu wenig. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Zu TOP 22: Da stimmen wir – wir im Nationalrat beziehungsweise ich hier im Bundesrat wieder als Einziger – dagegen. Da geht es nämlich um Gratistests. Wir sind der Meinung, dass die Suggestion, dass Testen mit dem Impfen gleichwertig ist, auch ein negativer Impfanreiz ist. Auch für Geimpfte können Tests sinnvoll sein. Für Geimpfte sollten Tests auch weiterhin kostenlos sein. PCR-Tests haben im Verhältnis zu Antigentests auch ei­nen wesentlichen Vorteil, weil man insbesondere Sequenzierungen auf Virusvarianten vornehmen kann. Für Ungeimpfte aber sollten zumindest Antigentests kostenpflichtig werden (Bundesrat Steiner: Ein sehr liberaler Zugang!), damit nicht suggeriert wird, dass man sich durch laufendes Testen eine Impfung ersparen kann. – Danke sehr. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ. – Bundesrat Steiner: Ein sehr liberaler Zugang! Sehr liberal! – Bundesrätin Steiner-Wieser: Das ist ja ein Wahnsinn! – Bundesrat Spanring: Das ist typisch NEOS!)

16.05

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Dr. Wolfgang Mückstein. – Bitte.