15.21

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundes­räte! Heute Vormittag haben Sie angemerkt, dass ich schon länger nicht mehr im Bun­desrat war. Deshalb freut es mich, dass ich heute gleich zwei Mal kommen darf. Zwi­schenzeitig durfte ich mit dem Herrn Bundeskanzler den polnischen Ministerpräsidenten empfangen. Polen hat derzeit schon fast 1,5 Millionen ukrainische Flüchtlinge aufge­nommen. Es ist unfassbares Leid und es sind fast ausschließlich Frauen und Kinder – das hat uns auch der polnische Ministerpräsident vermittelt.

Wir haben dann natürlich vielfach über die Unterstützung gesprochen, aber auch darü­ber, dass es auch schön ist, dass sich in Zeiten wie diesen dann so eine große Einigkeit, so eine Stärke der Europäischen Union zeigt, dass wir gemeinsam in Stärke und Einheit die weitreichenden und sehr schmerzhaften Sanktionen gegen Russland beschlossen haben, dass wir gemeinsam und in Einheit eine europaweite Grundlage für den tempo­rären Schutz der ukrainischen Vertrieben aktiviert haben.

Ich komme gerade aus dem Verfassungsausschuss, in dem wir auch über das Sank­tionsregime rund um die russischen Medien Russia Today und Sputnik gesprochen ha­ben, darüber, dass eben die EU gemeinsam den Weg gewählt hat, auch dieses Instru­ment der russischen Kriegsführung, und das ist Russia Today, auch auf die Sanktions­liste zu setzen.

Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass die Bewältigung der Folgen dieses sinnlosen und fürchterlichen Krieges auch uns in der Europäischen Union viel länger beschäftigen wird. Das wird mit Sicherheit eine der größten Herausforderungen und Vorhaben der nächsten Zeit sein.

Darüber hinaus darf ich Ihnen die weiteren Vorhaben der Europäischen Kommission und des Rates der EU in den Bereichen Frauen, Familien, Integration und Medien vorstellen. Es ist ein Vorhabensbericht, kein Umsetzungsbericht, deshalb finden sich auch keine konkreten Umsetzungsschritte darin, weil sich die Vorhaben auf die Zukunft beziehen. Es ist ein Vorhabensbericht der Europäischen Union, deshalb gibt es auch keine konkre­ten Schritte der Bundesregierung.

Die Covid-19-Pandemie prägt immer noch die Arbeitsprogramme des Rates sowie der Europäischen Kommission für das Jahr 2022. Neben den Folgen der Pandemie bildet die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Umsetzung der europäischen Säule so­zialer Rechte einen zentralen Schwerpunkt. Da werden einerseits die bestehenden als auch ganz neue Initiativen wie die Europäische Kindergarantie umgesetzt, zu der bis Mitte März dann auch die dazugehörigen Aktionspläne erstellt werden. Die Europäische Kindergarantie ist außerdem Teil der EU-Strategie für Kinderrechte, welche die Förde­rung der Bedürfnisse und Rechte von Kindern vorsieht.

Ebenfalls Teil der europäischen Säule sozialer Rechte sind die Verordnung zur Koordi­nierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Verordnung der Modalitäten der Durchführung dieser Verordnung. Die Trilogverhandlungen finden in diesen Bereichen bereits seit vielen Jahren statt und ziehen sich auch weiter, aber man versucht, im Laufe des Jahres 2022 einen Abschluss zu finden.

Eine neue Initiative der europäischen Säule sozialer Rechte 2022 wird – ich glaube, das ist ein ganz zentrales Thema auch für uns in Österreich – die EU-Strategie für Pflege und Betreuung sein, wobei die ganz konkrete Ausgestaltung der Strategie noch nicht bekannt ist, sondern einfach der Wunsch der EU, sich zu diesem Thema einzubringen, einmal postuliert wurde.

Im Frauenbereich ist weiterhin die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein ganz we­sentlicher Schwerpunkt. Erst gestern hat ja Kommissionspräsidentin von der Leyen ei­nen neuen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgestellt. Ich halte das für eine sehr wichtige Initiative. Wir konnten uns mit der Kommissionspräsi­dentin zu diesem Thema auch schon austauschen. Das ist ein ganz zentrales Anliegen. Gleichzeitig setzen wir als Österreich uns natürlich seit Jahren für den Beitritt der EU zur Istanbulkonvention ein.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Lohntransparenz vorgelegt, zu der es seit Ende 2021 auch eine allgemeine Ausrichtung des Rates gibt. Die Zielsetzungen, nämlich Förderung der Gleichstellung, Schließung des Genderpaygaps, sind ganz, ganz essenziell und zu unterstreichen und zu begrüßen. Gleichzeitig muss man natürlich bei der konkreten Ausgestaltung der Maß­nahmen noch verhandeln. Die Trilogverhandlungen dazu gilt es eben, abzuwarten.

Im Bereich der Integration ist jetzt vor allem angesichts der vielen ukrainischen Flüchtlinge das Förderinstrument Amif, der europäische Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, ganz wichtig. Das ist ein ganz zentrales Fördermittel. Da nimmt die Europäische Kommission viel Geld in die Hand, um Flüchtlingsinitiativen beziehungsweise Unterstützungsmaßnah­men im Bereich Integration von MigrantInnen zu fördern – auch das wird weitergeführt.

Zentral ist darüber hinaus der Kampf gegen Radikalisierung und Extremismus, selbstver­ständlich auch im Kontext von Integration. Das ist auch ein besonderer Schwerpunkt in diesem Bereich auf europäischer Ebene. Ich knüpfe da auch an. Ich habe eine euro­päische Initiative ins Leben gerufen, das Vienna Forum on Countering Segregation and Extremism in the Context of Integration, in deren Rahmen die Integrationsminister euro­päischer Länder zusammenkommen, um sich über diesen konkreten Schwerpunkt Ex­tremismus an der Schnittstelle zu Integration auszutauschen.

Im Medienbereich sind neben den beiden Aktionsplänen Europas Medien in der digitalen Dekade sowie Demokratie die beiden Trilogverhandlungen zum Digital-Services-Act zentral. Wir in Österreich sind da mit unserem Kommunikationsplattformen-Gesetz schon mit einem guten Beispiel vorangegangen. Wir haben da bewusst bereits ein Ge­setz verabschiedet. Wir wollten nicht zuwarten, sondern haben gesagt, wir bringen unser positives Beispiel in diese Verhandlungen ein. Nun soll auch im Rahmen des Digital-Services-Act die rechtliche Verantwortung von Onlinemedien, die von überall auf der Welt innerhalb der Europäischen Union Dienstleistungen anbieten, ausgeweitet und prä­zisiert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.27

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile ihr das Wort.