17.59

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte BundesrätInnen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Diese Novelle, die Sie heute hier zur Abstimmung haben, ist tatsächlich ein äußerst freudiges Ereignis; es ist ein Freudentag für den Umweltschutz in Österreich. Wir bringen mit dieser Novelle wirk­lich umfangreichste Maßnahmen für den Klimaschutz, für die Kreislaufwirtschaft und für die Biodiversität auf den Weg, und das im Rahmen einer Umsetzungsstruktur, die sich seit vielen Jahren sehr bewährt hat, nämlich des Umweltförderungsgesetzes.

Herr Bundesrat Novak hat es, glaube ich, schon erwähnt: Das ist Teil des Aufbauplans, den Österreich bei der Europäischen Union eingereicht hat. Ich freue mich sehr, dass wir es geschafft haben, auch mit den Maßnahmen, die wir heute hier diskutieren, einen im europäischen Vergleich äußerst überdurchschnittlich hohen Anteil der Mittel aus die­sem Wiederaufbaufonds in den Klima- und Umweltschutz zu investieren. Gefragt war ein Mindestmaß von 37 Prozent. Im österreichischen Aufbauplan liegen wir bei 58,7 Pro­zent für Klimaschutz und Umweltschutz.

Das Budgetvolumen aus den RRF-Mitteln beläuft sich auf circa 709 Millionen Euro. Da werden wir wesentliche Impulse setzen, um den Umstieg auf eine klimaschonende, bio­diversitätsschonende, kreislaufwirtschaftsfördernde Gesellschaft voranzutreiben. Es wird im Rahmen des UFG bis 2026 abgewickelt.

Was mir auch noch sehr wichtig war: Es braucht selbstverständlich den Beschluss dieser Gesetzesnovelle im Nationalrat und im Bundesrat, damit wir die Förderungen starten können. Wir haben aber parallel dazu intensiv im Ministerium daran gearbeitet, dass die Vorarbeiten so weit gedeihen wie nur irgendwie möglich. Deswegen wird ein Großteil der Förderungen bereits ab Anfang oder Mitte April starten können – auch das sind sehr gute Neuigkeiten.

Die Bundesräte Gross, Novak und Bernard haben schon einige Einzelmaßnahmen auf­gezählt, deswegen will ich jetzt nicht mehr auf alle Details eingehen. Ich wollte vor allem noch auf die Fragen eingehen, die in der Debatte aufgekommen sind.

Zum Biodiversitätsfonds – ich glaube, das ist auch eine Frage von Ihnen, Herr Bundesrat Novak –: Ich freue mich wirklich, dass es gelungen ist, mit einem substanziellen Budget, nämlich in Summe 80 Millionen Euro bis 2026, ein wirklich taugliches Instrument für die Artenvielfalt in unserem Land aufzubauen und in der Hand zu haben, und zwar erstmals auf Bundesebene ein Instrument außerhalb der Agrarpolitik, das für Biodiversitätsför­derung zur Verfügung steht. Deswegen war es mir auch so wichtig, den Fonds gesetzlich zu verankern und auch langfristig abzusichern, an eine bewährte Administrations- und Abwicklungsstruktur anzuknüpfen.

Wir haben drei große Themenbereiche, bei denen es gilt hinzuschauen. Einerseits müs­sen wir die Artenvielfalt, die besteht, schützen und erhalten. Auf der anderen Seite müssen wir Gefährdungsursachen bekämpfen, aber auch bereits zerstörte Ökosysteme wiederherstellen. An der Basis all dessen steht natürlich ein fundiertes Datengerüst, denn man kann etwas nur dann wirklich verändern und schützen, wenn man weiß, wie der aktuelle Zustand ist. Deswegen sind Monitoring, Datenerhebung im Bereich Biodi­versität ein wichtiger Teil.

Zur Sorge, die Kollege Novak geäußert hat: Wir haben in den Erläuterungen versucht, die Dinge klarzustellen und die Sorge auszuräumen. Das Budget des Biodiversitätsfonds ist für Maßnahmen zur Biodiversität außerhalb der Agrarpolitik gedacht. Mangelnde Bud­getdeckung in der Agrarpolitik ist also kein Argument dafür, dass etwas aus dem Bio­diversitätsfonds gespeist werden sollte. Wir wollten uns aber die Flexibilität erhalten, Einzelmaßnahmen, die tatsächlich sinnvoll sind und die sich tatsächlich an dieser Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Biodiversität befinden, auch über den Fonds unterstützen zu können.

Wir haben in der Umweltförderungskommission mit einer eigenen Kommission für den Biodiversitätsfonds vorgesorgt, in der auch alle Fraktionen des Nationalrates vertreten sein werden. Da wird es dann um die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinien ge­hen, das wird in dieser Kommission vorbereitet und finalisiert. Das heißt, da können Sie alle noch einmal ein Auge darauf haben.

Die Maßnahmen zur Steigerung von Pfand- und Mehrwegquoten hat, glaube ich, ins­besondere Bundesrat Bernard hervorgehoben. Das ist ein Thema, das mir, wie Sie wis­sen, enorm wichtig ist: dass wir des Problems Müll in der Natur besser Herr werden, dass wir mit Mehrwegsystemen Dinge länger und öfter nutzen, statt Einwegdinge einmal zu nutzen und wegzuschmeißen. Da haben wir mit der Ausgestaltung der Förderung und mit dem speziellen Fokus auf die kleinen Händler, wie Adi Gross schon erwähnt hat, wirklich ein substanzielles Budgetvolumen zur Verfügung, um die Umsetzung bestmög­lich zu unterstützen.

Auf einen Punkt möchte ich noch eingehen. Wir haben eine Förderlinie mit 60 Millionen Euro drinnen, die insbesondere auf die Recyclingquote eingeht. Österreich muss nach EU-Regeln bis 2025 die Recyclingquote im Kunststoffbereich verdoppeln. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, um es einmal so auszudrücken. Da wird das Pfand einen wich­tigen Beitrag leisten. Ein zweiter wichtiger Beitrag ist die einheitliche Sammlung, die wir jetzt in der Verpackungsverordnung festgelegt haben, und auch die Anforderung, dass wirklich alles an Kunststoffen gesammelt werden muss. Wir haben aber einen Flaschen­hals, nämlich die Sortieranlagen. Wir haben in Österreich veraltete Sortieranlagen, brau­chen aber gute und moderne Sortieranlagen, um dieses Ziel erreichen zu können – auch da setzt das UFG einen Schwerpunkt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ich beantworte eine Frage gerne bilateral im Nachgang; ich habe es jetzt nicht gehört, sonst hätte ich es gleich eingebaut.

Der Reparaturbonus ist erwähnt worden; Transformation der Industrie, das Programm zur Stärkung der Ortskerne, Flächenrecycling und insbesondere Fernwärme statt Gas­versorgung in Ortskernen – das ist etwas, das mir besonders am Herzen liegt und das gerade für viele von Ihnen, die in Gemeinden aktiv sind, vielleicht ein sehr attraktives Programm sein kann, wie ich hoffe. Auch das ist ein großer Schwerpunkt, mit einem Fördervolumen von insgesamt 50 Millionen Euro für dieses Programm im UFG.

Dann komme ich zum letzten Punkt: raus aus Öl und Gas. Ich glaube, die Dringlichkeit dieses Anliegens ist uns selten so bewusst geworden wie jetzt. Die Abhängigkeit von fossilen Energien gefährdet uns, die macht uns erpressbar, die gefährdet schlussendlich auch unsere Freiheit. Zusätzliche Lieferländer, ganz egal, ob es um Erdöl oder Erdgas geht, sind alle keine lupenreinen Demokratien – auch da sehr milde formuliert –, ganz im Gegenteil. Das Anliegen, Unabhängigkeit zu erlangen, Souveränität in der Energie­versorgung durch erneuerbare Energien, wird uns gerade jetzt als wirklich strategisches und auch sicherheitspolitisches Anliegen klar.

Zu den Preisen: Wenn wir über die Preise reden, müssen wir uns über etwas im Klaren sein: Hohe Energiepreise sind hohe Gaspreise. Das, was wir da sehen, ist die Erpress­barkeit Europas über das Preistreiben am Gasmarkt. Alles, was wir jetzt bei der Preis­entwicklung sehen, auch beim Strom, sind hohe Gaspreise. Darüber muss man sich im Klaren sein. Deswegen ist das Raus aus Öl und Gas, das Ende der Abhängigkeit im Gebäudebereich, bei dem wir viele, viele bessere Alternativen haben, als Gas zu verhei­zen, eine so zentrale Forderung, und deswegen fließt da auch viel Geld rein.

Der Punkt, der jetzt vielfach angesprochen wurde, sowohl von der FPÖ als auch von der SPÖ, ist die Frage der sozialen Abfederung. Es gibt erstmals im Umweltförderungsge­setz ein Programm, das sich an sozialen Kriterien orientiert, das gab es bislang nicht. Wir haben mit der Förderung von bis zu 100 Prozent für die unteren beiden Einkom­mensklassen eine Antwort auf genau die Frage gefunden, die Sie formuliert haben, nämlich: Wie stellen wir sicher, dass die Klima- und die Energiewende bei allen stattfin­det, auch bei jenen, die sich die Investition nicht leisten können? – Das ist ein völliges Novum. Ich bin wirklich, und das sage ich jetzt hier, stolz darauf, dass uns das gelungen ist, in intensiven Diskussionen mit den Bundesländern. Daher sage ich gerade auch hier in der Länderkammer Danke dafür, dass uns das gelungen ist. Die Förderung wird ge­meinsam mit den Bundesländern und mit der KPC abgewickelt. Es gibt eine gemein­same Plattform, die gerade am Fertigwerden ist. Diese ganze Umstellung ist aber eine enorme Herausforderung. Bitte das nicht zu unterschätzen, eine Umweltförderung an Sozialkriterien zu binden ist in der Abwicklung auch für die Bundesländer wirklich eine Herausforderung!

Wir haben aber die Frage der Vorfinanzierung immer in den Gesprächen mit dabeige­habt, auch in jenen mit den Bundesländern. Das war uns auch ein wichtiges Anliegen, weil es ja genau daran nicht scheitern soll. Deswegen ist in den Vereinbarungen mit den Bundesländern auch festgelegt, dass das Volumen der Unterstützung, die der Bund für diese Förderung an die Bundesländer leistet, auch für Vorfinanzierungen verwendet wer­den kann. Das heißt, die Bundesländer können es machen, doch sie müssen es nicht machen. Es war ihnen aber auch wichtig, koordiniert mit den jeweiligen Basisförderun­gen der Länder vorgehen zu können, weil die Förderung ja auch an eine Verbindung mit einer Basisförderung des Bundeslands geknüpft ist. Deswegen gibt es die Möglichkeit der Bundesländer, mit dem Zuschussvolumen des Bundes Vorfinanzierungen zu ma­chen.

Die Länder arbeiten auch daran. Es gibt ganz unterschiedliche Modelle. Es gibt zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit den Installateuren, Installateurinnen, wenn es eine Förderzusage gibt, oft ein Übereinkommen, dass die Zahlungsfrist erstreckt wird. Ein­zelne Bundesländer arbeiten zusammen mit Kreditinstituten an einer zinsenlosen Zwi­schenfinanzierung.

Ich glaube, was man auch im Kopf haben muss, ist, dass mit dem Vorweisen der För­derzusage auch die Zwischenfinanzierung bei der Bank erlangt werden kann, auch wenn man an sich nicht in der primären Zielgruppe für eine Bankenzwischenfinanzierung ist. Ich glaube, mindestens ebenso wichtig ist diese Förderzusage für das Gewerbe, das durchführt, also für den Installateur, die Installateurin, weil der oder die dann die Si­cherheit hat, dass er oder sie sich auf ein Geschäft mit einem einkommensschwachen Haushalt einlassen kann, weil es eben die Förderzusage gibt.

Wir beobachten das sehr, sehr genau, sind auch in laufender Abstimmung mit den Bun­desländern, damit wir da wirklich zielgenaue, passgenaue Lösungen haben und das eben – und da sind wir uns wirklich einig – keine Hürde wird, sondern wir in den Bundes­ländern wirklich gute Lösungen finden, sodass das gelingen kann, was uns allen ein Anliegen ist, nämlich schnell aus dieser Abhängigkeit hinauszukommen. Jede Gasther­me, die getauscht wird, ist ein Schritt in Richtung Unabhängigkeit im Energiebereich. Jedes Windrad, das aufgestellt wird, ist ein Zeichen für diese Unabhängigkeit, weil das unser Stromsystem weniger gaslastig macht, genauso jede Wärmepumpe, die man im Gebäudebereich betreibt. Deswegen ist es wirklich ein Kernstück unserer Arbeit, da jetzt wirklich rasch voranzukommen.

Mit der Förderung, die im UFG drinnen ist, legen wir einen wirklich wichtigen Grund­stein – sie ist auch ein wichtiger Meilenstein –, indem wir das finanziell so absichern, dass wir den Einzelhaushalt mit bis zu 7 500 Euro unterstützen und es dort, wo es nicht so einfach geht, bei einkommensschwachen Haushalten, eine besondere Unterstüt­zung gibt, die bis zu 100 Prozent geht. Deswegen würde ich mich über eine sehr breite Zustimmung zu dieser wirklich großartigen und in vielen Bereichen einzigartigen UFG-Novelle freuen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätIn­nen der SPÖ.)

18.13