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Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister, ich darf Ihnen zu Beginn ganz herzlich zum Ministeramt gratu­lieren. Ich darf Ihnen viel Glück, viel Kraft wünschen und freue mich schon auf die zu­künftige Zusammenarbeit in den nächsten Jahren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die via Livestream noch zugeschaltet sind! Kollege Steiner, unser Büttenred­ner – es ist immer das Gleiche. (Bundesrat Ofner: Nein, das machst schon du! Das tust schon du!) Es ist eigentlich völlig egal, ob du vor oder nach jemandem redest (Bundes­rätin Schartel: Es ist die Wahrheit!), es ist immer schwierig, dir und den teils skurrilen Aussagen zuzuhören, die du hier verbreitest. (Bundesrätin Schartel: Weil die Wahrheit wehtut!)

Ich frage mich nur, was du tun wirst, wenn – Gott, gib es! – diese Pandemie irgendwann abflauen wird. Dann hast du überhaupt kein Thema mehr. Dann kannst du in Pension gehen und hättest uns alle damit erlöst. Ich glaube, das wäre das Vernünftigste. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ. – Bundesrat Steiner: Da klatschen nicht einmal die eige­nen! So witzig bist du, dass nicht einmal die eigenen klatschen!)

Ich darf jetzt zum eigentlichen Punkt kommen, denn was du gemacht hast, war eine glatte Themenverfehlung. Du hast über irgendetwas gesprochen, nur nicht zu den bei­den Tagesordnungspunkten, um die es eigentlich geht. (Bundesrat Ofner: Dann hast du was nicht verstanden!)

Zum Zweckzuschussgesetz: Kollege Appé und auch Kollegin Hauschildt-Buschberger haben schon ausgeführt, worum es geht, nämlich am Ende des Tages um nichts anderes als die Verlängerung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder. Da geht es um Schutzausrüstung, da geht es um die Telefonhot­lines, da geht es um Krankentransporte, um das Zurverfügungstellen von Impfstraßen et cetera. Diese Zweckzuschüsse sollen jetzt bis Dezember 2022 verlängert werden.

Der zweite Punkt ist eine Änderung im Epidemiegesetz. Ich glaube, vor allem wenn man sich heute die Zahlen anschaut, muss man sagen, da muss man schon vorsichtig sein: Knapp unter 50 000, das ist eine Zahl, die durchaus beunruhigend ist, auch wenn – und das stimmt, das kann ich auch aus eigener Erfahrung im Spital berichten – die Zahlen rein auf den Intensivstationen sehr stabil sind. Auch die Prognosen für die Intensiv­stationen schauen – Klammer auf – im Augenblick – Klammer zu – nicht so schlecht aus. Auf den Normalstationen haben wir bereits wieder leicht steigende Tendenzen, auch mit der Hoffnung, das abfangen zu können.

Wir haben viele Patientinnen und Patienten, die ihre Erkrankung zu Hause mit teils Gott sei Dank recht milden Verläufen auskurieren, und da spielt natürlich die Impfung eine Rolle. (Bundesrat Ofner: ... die Spitäler! Da spielen die Impfungen auch eine Rolle! Rede einmal mit dem Gesundheitspersonal!) Alles andere, was dazu von der rechten Hälfte behauptet wird, ist schlicht und ergreifend falsch.

Wie ist die Situation? – Österreich ist im Augenblick Weltmeister. Wir sind Testweltmeis­ter, haben bisher rund 2,6 Milliarden Euro für Tests ausgegeben; im Gegensatz dazu „nur“ – unter Anführungszeichen – rund 250 Millionen Euro für die Impfung.

Was die Änderung im Epidemiegesetz bewirken soll, ist die Möglichkeit, dass der Ge­sundheitsminister die Teststrategie – das ist auch schon gesagt worden – grundlegend überarbeiten kann und die Möglichkeit bekommt, per Verordnung festzulegen, zu wel­chen Zwecken, mit welchen Testmethoden, in welcher Häufigkeit für Screeningprogram­me der Bund im Einvernehmen mit dem Finanzminister die Kosten für die Länder über­nimmt. (Bundesrat Ofner: Ja, nach eineinhalb Jahren kommt ihr drauf!)

Ich weiß, darüber hat es vonseiten des Abgeordneten Stöger im Nationalrat ein bisschen eine Aufregung gegeben, und auch im Ausschuss ist darüber kurz diskutiert worden. Ich halte dieses Einvernehmen mit dem Finanzminister ein bisschen für einen Sturm im Wasserglas, weil es ja schon bisher de facto so war, dass die finanziellen Mittel der Finanzminister zur Verfügung stellen muss und der Gesundheitsminister die Verordnung erlässt und sich jetzt einfach direkt und gleich mit dem Finanzminister kurzschließt. Ich finde, dadurch wird einfach ein Weg abgekürzt, und das ist an sich nichts Schlechtes.

Es ist schon gesagt worden: Pandemiebekämpfung ist ein Fahren auf Sicht. Es ist un­heimlich wichtig, dass wir die Situation und die Lage jeden Tag, jede Woche neu be­werten, neu interpretieren, uns die Zahlen ganz regelmäßig anschauen. Wir haben meh­rere Mittel zur Pandemiebekämpfung. Es ist ein bunter Mix, der wichtig ist, sei es die Testung, sei es die Impfung, seien es viele andere Maßnahmen. Und mit dieser Ände­rung im Epidemiegesetz schaffen wir jetzt eine weitere Grundlage, um besser, noch bes­ser aus dieser Situation herauszukommen.

Ich möchte auch schon schließen. Vielleicht noch ganz kurz: Kollege Appé, lieber Ingo, die Situation mit den Kassenärzten, mit den Kinderärzten habe ich mir schnell ange­schaut. Allein in Wien sind zurzeit 14 Kinderärztekassenstellen unbesetzt, und das ist sicherlich auch ein Versäumnis der Wiener GKK-Führung in den Jahren zuvor, das muss man leider so sagen. (Bundesrätin Grimling: Schau einmal in die Steiermark! Das darf ja nicht wahr sein!) Aber ich darf auch berichten – das ist mir zumindest zugetragen worden –, dass die Verhandlungen um einen neuen Gesamtvertrag auf einem guten Weg sind. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, das Kassensystem noch attraktiver und besser zu gestalten. – In diesem Sinn: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.01