Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24.2.2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Impfpflichtgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Somit ist der Antrag mehrheitlich ange­nommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen auf Fas­sung einer Entschließung betreffend „Bericht an den Bundesrat über die Anzahl der Ös­terreicher, die durch die COVID-19 Maßnamenregelungen und ihren gesetzwidrigen Verordnungen und verfassungswidrige Gesetze psychisch, physisch sowie auch finan­ziell Schaden genommen haben“ vor. Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit, somit ist der Antrag abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24.2.2022 betreffend ein Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen Covid-19.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24.2.2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24.2.2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.