21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds und über die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung ab dem Jahr 2022 (Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG) erlassen sowie das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz ge­ändert werden (1290 d.B. und 1332 d.B. sowie 10882/BR d.B. und 10905/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Kittl. – Ich bitte um den Bericht.