21.29

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Gesundheitsmi­nister! Herr Arbeitsminister! Geschätzte Kollegen! Liebe Österreicher und Österreiche­rinnen!

Ja, meine Vorredner oder Vorrednerinnen haben schon sehr viel berichtet und erwähnt, haben sehr emotional Zahlen, Daten und Fakten angesprochen. Mit dieser Neuregelung wird nun die Finanzierung auch in Zukunft gewährleistet und ausgebaut, und es werden vor allem auch die Angehörigen unterstützt.

Es ist auch angesprochen worden, dass die Hospiz- und Palliativversorgung seit sehr vielen Jahren ein Thema ist, das leider immer ein bisschen vernachlässigt wurde. Ich bedanke mich auch beim Dachverband Hospiz Österreich, der sich schon seit über 30 Jahren dafür einsetzt, dass eine solche Versorgung für Menschen, die sie brauchen, ob Erwachsene oder Kinder, auch in Zukunft immer wieder leistbar und in guter Qualität verfügbar ist. Wenn man den Gesetzentwurf anschaut, so sieht man, dass es – es wurde angesprochen – natürlich wesentlich besser ist, als es bisher war. Es ist ein dringend notwendiger Schritt gesetzt worden. Mit den Zweckzuschüssen des Bundes an die Län­der können auch die betreffenden Angebote besser finanziert werden. Das Ziel ist, dass bedarfsgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und von ihren Angehö­rigen leistbar ist.

Die Drittelfinanzierung ist bereits angesprochen worden, und auch dass der Fonds für 2022 bis 2024 mit 108 Millionen Euro dotiert und – auch das ist angesprochen worden – zweckgewidmet wurde.

Damit die Bundesländer die Zweckzuschüsse erhalten, müssen sie bestimmte Bedin­gungen erfüllen; nur einige Beispiele: Sie müssen die Zielwerte für Auf- und Ausbau von entsprechenden Angeboten erreichen, ein Qualitätsmanagement einführen, und es müssen österreichweit einheitlich geregelte Tarife angewendet werden.

Es wurden auch seitens der FPÖ eingebrachte Initiativen in diesem Gesetz umgesetzt, daher werden wir auch zustimmen. Ich möchte aber auch die Problematik ansprechen, dass es immer weniger Personal gibt, ob im Bereich Hospiz oder auch in den Pflegehei­men. Daher ist es notwendig, neben der angesprochenen Finanzierung für die Sicher­heit, für das Verteidigungsbudget, auch die Versprechen seitens des Gesundheits- und Sozialministers oder überhaupt der Regierung, dass in diesem Bereich Geld in die Hand genommen wird, umzusetzen, um in Zukunft wieder Pflegekräfte zu akquirieren.

Es wurde bereits von den Pflegekräften Alarm geschlagen. Sie wechseln vom Bereich Gesundheit in andere Bereiche. Der Arbeitsdruck, der Leistungsdruck, der Zeitdruck für dieses Personal wird immer größer, weil es immer weniger wird und trotzdem immer mehr Aufgaben bekommt. Wenn man sich die demografische Entwicklung ansieht, dann wird deutlich: Es muss jetzt bereits etwas getan werden. Das gilt nicht nur für den Hospizbereich, sondern auch für die Regelversorgung der älteren Menschen. 80 Prozent der Menschen wünschen sich, dass sie zu Hause gepflegt werden und im Kreise der Familie sterben können. Für diese gibt es die Palliativdienste, die mobil sind und nach Hause kommen, und da – auch das wurde erwähnt – geschieht sehr, sehr vieles im eh­renamtlichen Bereich. Was da geleistet wird, ist großartig, und all diesen Menschen ge­bührt von uns allen Respekt und ein großes Dankeschön für ihre Arbeit. (Allgemeiner Beifall.)

Das Sterben ist die letzte Herausforderung für uns alle, vielleicht die größte Herausfor­derung. Mit diesem Gesetz haben die Menschen, haben wir alle somit Aussicht, künftig eine gleichwertige, aber vor allem eine leistbare Hospiz- und Palliativversorgung vorzu­finden.

Geschätzter Herr Gesundheitsminister, ich hoffe, dass Sie keine Maßnahmen oder Ver­ordnungen, die Ihr Vorgänger gemacht hat, einsetzen, damit in Zukunft niemand mehr am Lebensende allein gelassen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

21.34

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr das Wort.