Berichterstatterin MMag. Elisabeth Kittl, BA: Zu TOP 22, liebe KollegInnen: Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 24.2.2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7.3.2022 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu TOP 23: Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 24.2.2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7.3.2022 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu TOP 24: Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 24.2.2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7.3.2022 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Novak: Berichterstatter zu den Punkten 25 und 26 ist Herr Bundesrat Bernhard Hirczy. – Bitte um die Berichte.