22.16

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Zur Landwirtschaft sage ich jetzt nichts – ich war zwar lange genug Landwirtschaftssprecher und könnte als Vor­arlberger etwas aus der kleinen Berglandwirtschaft beitragen, das wird jetzt aber sozu­sagen nicht das Thema sein –, zum Teuerungsausgleich sehr wohl, weil ich meine, dass wir noch nicht am Ende angelangt sind, was die Teuerung betrifft, und dass es dringend notwendig ist und war, da einen Ausgleich zustande zu bekommen.

Deshalb hat die Bundesregierung bereits im Dezember 2021 ein erstes Paket für beson­ders betroffene Menschen, und das sind vor allem arbeitslose Menschen, Menschen, die von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe leben, Menschen, die auf Sozialhilfe bezie­hungsweise Mindestsicherung angewiesen sind, Pensionistinnen und Pensionisten, deren Pensionen so gering sind, dass sie eine Ausgleichszulage erhalten, und auch Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium bekommen, geschnürt und beschlossen. Diesen Ausgleich können wir nun auf 300 Euro verdoppeln und um weitere Zielgruppen ergänzen. Neu hinzu kommen Personen, die Rehageld oder Kran­kengeld beziehen.

In meinem Ressort wird der Teuerungsausgleich insbesondere für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung abgewickelt. Und ja, in Kombination mit dem verdoppelten Teuerungsausgleich bekommt somit auch eine allein lebende Sozialhilfebezieherin in diesem Jahr – jetzt werden Sie sagen, das ist zu wenig – um 5,6 Prozent mehr als 2021 und ein allein lebender Ausgleichszulagenbe­zieher um 5,2 Prozent mehr. Ich weiß, es braucht mehr, aber ich halte das für einen sehr wichtigen ersten Schritt. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

22.18

Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesminister.

Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Ko­cher. – Bitte um Ihre Ausführungen.