22.18

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrter Herr Sozialminister! Sehr geehrte Zuseherin­nen und Zuseher! Wir sind in einer sehr ambivalenten Situation: Einerseits ist die Arbeits­marktlage glücklicherweise um einiges besser als noch vor einem Jahr, vor allem aber auch noch vor der Krise – wir haben die niedrigste Arbeitslosigkeit seit elf Jahren –, gleichzeitig gibt es eine große Unsicherheit, die sich aus dem Ukrainekrieg ergibt, gleichzeitig gibt es die starken Teuerungen, die natürlich vor allem sozial Schwächere, Menschen, die weniger Einkommen haben, besonders stark betreffen, und das macht natürlich auch die Politik nicht einfach.

Ich glaube, dass es deshalb erforderlich ist, auch wenn die Arbeitslosigkeit generell im Niveau gesunken ist, dass jede/jeder Arbeitslose nicht alleingelassen wird und dass deshalb dieser zusätzliche Teuerungsausgleich beschlossen wird. Verantwortlich in meinem Ressort bin ich für die Personen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pen­sionsvorschuss oder Umschulungsgeld bezogen haben, und wer das in den Monaten Jänner und Februar für mindestens 30 Tage getan hat, erhält eine zusätzliche Einmal­zahlung von 150 Euro. Ich denke, das ist eine sehr, sehr sinnvolle und wichtige Maß­nahme.

Natürlich geht es auch um grundsätzliche Reformen. Es wurde eine Enquete erwähnt, die es gab, es wurde darüber gesprochen, dass wir an einer Reform der Arbeitslosenver­sicherung arbeiten. Wir werden – und ich hoffe, dass das klappt, das ist mein Plan – möglichst bald einen Reformvorschlag erarbeiten, der Menschen rascher in Beschäfti­gung bringt und das Einkommen dieser Menschen besser absichert. Ich meine das jetzt gar nicht polemisch, aber wenn die Forderung erhoben wird, dass das Arbeitslosengeld 70 Prozent betragen soll, dann muss man auch dazusagen, dass diese Forderung in den letzten 20, 30 Jahren – und in diesen 20, 30 Jahren gab es viele sozialdemokrati­sche Arbeitsminister – zwar auch erhoben wurde, aber klarerweise nie umgesetzt wurde. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Da hatten wir keine Pandemie und kei­nen Ukrainekrieg!) – Aber es gab die Finanzkrise, es gab auch andere Krisen.

Also ich glaube, man muss immer dazusagen, dass es natürlich auch das Anliegen die­ser Regierung ist, dass die soziale Situation von Menschen, die in eine Lage kommen, für die sie nichts können, möglichst gut ist und verbessert wird, aber es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass es auch in der Vergangenheit eine große Herausforderung war, diese Absicherung sicherzustellen.

Ich möchte noch auf eine andere Maßnahme eingehen, eine wichtige Maßnahme für die Betroffenen: Es geht um schwangere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Arbeitneh­merinnen, Entschuldigung (Heiterkeit der Bundesrätin Schartel) –, um schwangere Ar­beitnehmerinnen in körpernahen Berufen. Das kommt vom Gendern, deswegen passiert das manchmal. Es geht um Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen – ich korrigiere.

Wir haben immer darauf geschaut, dass es für diese Personen, für die Frauen, die na­türlich aufgrund der Pandemie und der Krankheit besonders unsicher sind, einen mög­lichst guten Schutz am Arbeitsplatz gibt, deshalb die Freistellung. Wir verlängern die Freistellung um weitere drei Monate, wir erweitern die Freistellung auch auf Menschen, auf Frauen, die geimpft sind. Warum? – Weil jetzt klar ist, dass die Omikronvariante dazu führt, dass die Impfung zwar in der Regel zu milderen Verläufen führt, dass sie aber eine Ansteckung nicht vollständig verhindert. Deshalb gilt jetzt in der Verlängerung dieser Maßnahme keine Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Schwangeren. Ich glaube, das ist sachadäquat.

Man hat in der Vergangenheit auch gesehen – darauf weise ich noch einmal hin –, dass wir die Regelung immer rechtzeitig verlängert haben, und wenn es notwendig ist, werden wir sie weiter verlängern. Niemand kann voraussagen, wie sich die Pandemie entwickeln wird. Wir haben gesehen, dass sich in relativ kurzer Zeit eine Variante ergeben hat, die ganz andere Auswirkungen hat. Bei Delta war die Impfung sehr, sehr wirksam, bei Omi­kron ist sie weniger wirksam, aber immerhin wirksam in Bezug auf die Schwere des Verlaufes.

Ich möchte aber auch noch ergänzen, und es ist ganz wichtig, dass das auch ganz klar gesagt ist: Alle medizinischen Expertinnen und Experten – jetzt passt das Gendern wieder –, alle medizinischen Expertinnen und Experten weisen uns darauf hin, dass eine Impfung für Schwangere empfohlen ist und dass sie auch das Risiko, dass es zu schwe­ren Verläufen kommt und dass das ungeborene Kind möglicherweise geschädigt wird, massiv verringert. Insofern rufe ich unabhängig davon, dass es diese Freistellung für die körpernahen Berufe gibt, alle dazu auf, sich impfen zu lassen. Das, glaube ich, ist ein ganz wichtiger Punkt am Ende. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrä­tInnen der Grünen.)

22.23