Berichterstatter Mag. Christian Buchmann: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus betreffend den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Komm­Austria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsge­setz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen vor, ich komme gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf gleich mit dem nächsten Bericht fortfahren.

Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor, ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche um Annahme.

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. Ich erteile dieses. (Bundes­rat Hübner – auf dem Weg zum Rednerpult zu Präsidentin Schwarz-Fuchs –: Alles Gute übrigens auch von mir!) – Danke.