15.27

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim! Ich freue mich, dass ich mich mit zwei wichtigen Beschlüssen in der Tagesordnung jetzt wieder aus der Babypause zurückmelden kann. Zum einen geht es ja um die Verlängerung der Kurz­arbeit bis 31. Dezember 2022 und zum anderen um eine Verordnungsermächtigung zur Freistellung von Schwangeren.

Während meiner Babypause konnte ich mit verschiedensten Leuten reden, und ich möchte gerne zwei Aussagen zum Thema Kurzarbeit mit euch teilen: Iris, 58 Jahre, ist Mitarbeiterin in einer Fahrzeugtechnikfirma in Vorarlberg, die sich aktuell gerade in Kurzarbeit befindet. Sie sagt: Ich bin so froh, dass ich in Kurzarbeit bin, in meinem Alter würde ich mir schwertun, einen gleichwertigen Job mit so netten Kolleginnen und Kollegen zu finden, da nehme ich die vorübergehende Arbeitszeitreduktion gerne in Kauf.

Bernd, er ist Geschäftsführer einer Autoindustriezulieferfirma, sagt: Durch die Kurzarbeit kann ich meine Mitarbeiter halten, denn die kennen den Betriebsablauf, sie kennen die Produktion, sie kennen unsere Produkte, und gute Mitarbeiter findet man nicht so leicht.

Das zeigt: Kurzarbeit ist ein wichtiges Arbeitsmarkt-, aber auch wirtschaftspolitisches Instrument. Bereits vor Corona hat es ein Kurzarbeitsmodell gegeben, und jetzt passiert eigentlich nichts anderes, als dass wir wieder zu einem Modell der Kurzarbeit wie vor Corona zurückkommen, denn wie vor der Coronakrise gibt es jetzt auch immer wieder Sonderfälle wie Unterbrechungen der Lieferketten, wie wir sie jetzt im Zuge der Ukrainekrise erleben, oder auch Naturkatastrophen, durch die Arbeitsplätze vorüber­gehend und kurzfristig gefährdet sind. Genau für solche Fälle soll es die Kurzarbeit auch weiterhin geben. Wir sind der Meinung, das ist durchaus sinnvoll, und werden deshalb natürlich zustimmen.

Ebenso sinnvoll ist eine weitere gesetzliche Anpassung: Mit 30. Juni können wir auf­grund der derzeitigen Coronasituation die bestehende Regelung zur Freistellung von schwangeren Frauen auslaufen lassen. Durch die heute beschlossene gesetzliche Anpassung können aber der Arbeits- und der Gesundheitsminister bis Jahresende kurzfristig, je nach epidemiologischer Lage, ganz flexibel reagieren und eine Freistellung von Schwangeren erneut regeln. Wir halten das für eine gute Lösung, um auch im Herbst ganz flexibel und situationsangepasst reagieren zu können, und deshalb werden wir auch da zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

15.30

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Andrea Michaela Schartel. Ich erteile ihr das Wort.