13.50

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Energiekostenzuschuss für Unternehmungen ist das Thema der Stunde.

Ich erinnere mich noch gut daran, dass wir uns bereits im Oktober des Vorjahres im Rahmen der Plenarsitzung mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, damals mit dem Energiekostenzuschuss eins. Ich habe damals in meiner Rede auch darauf hingewiesen, dass ein solcher Energiekostenzuschuss notwendig ist. Ob er hinreichend sein würde, wussten wir alle noch nicht.

Wir, die wir auch im ständigen Austausch mit Expertinnen und Experten, mit der Wirtschaft und auch mit den Wirtschaftsforschungsinstituten sind, waren der Meinung, dass man da würde nachlegen müssen, aber auch der Meinung, dass es gut ist, wenn man frühzeitig einen ersten Maßnahmenkatalog setzt, um betroffenen Wirtschaftskreisen entsprechend unter die Arme zu greifen. Und das ist geschehen: Dieser Energiekostenzuschuss, vom 1. Februar vergangenen Jahres bis zum 30. September 2022, ist damals beschlossen worden, und zwischenzeitlich ist auch die erforderliche Notifikation seitens der Europäischen Union vorhanden.

Jetzt stellt sich die Frage: Warum brauchen wir nach wie vor einen solchen Energiekostenzuschuss? – Na, die Ausgangslage beim Energiekostenzuschuss zwei ist gleich wie beim Energiekostenzuschuss eins. Durch den Angriffskrieg Putins auf die Ukraine hat es nicht nur viel menschliches Leid auf der einen und auf der anderen Seite gegeben – das sollten wir nie vergessen –, er hat auch zu Verwerfungen auf den Energiemärkten geführt, und damit haben sich die Energiepreise um ein Vielfaches erhöht.

Damit ist für Unternehmen, aber auch für die privaten Haushalte sowie letztendlich auch für die öffentlichen Haushalte – denken Sie an die Gemeinden, denken Sie an die Bundesländer, natürlich auch den Etat der Republik! – eine besondere Herausforderung sichtbar geworden. Insbesondere für die Unternehmungen soll jetzt mit einer Verlängerung des Energiekostenzuschusses eins bis zum 31.12. des vergangenen Jahres und dann einem neuen, mit 1. Jänner bis zum 31. Dezember des heurigen Jahres, ein Schutzschirm aufgespannt werden, um für diese Unternehmungen eine gewisse – sofern man das heute so nennen kann – Planungssicherheit zu gewährleisten und damit im internationalen Kontext auch eine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Vom Vorredner wurden die Situation und der Maßnahmenkatalog in Deutschland angesprochen. Ich sage schon: Wir waren in Österreich sehr früh mit unseren Maßnahmen und reagieren mit dem Energiekostenzuschuss zwei jetzt auch betreffend internationale Vergleiche.

Damit wird den Unternehmungen geholfen, was die Liquidität betrifft; und was wir nie vergessen sollten, wenn wir über Unternehmungen reden, ist, dass die Wirtschaft aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besteht, aber auch aus Unternehmerinnen und Unternehmern. Gemeinsam wollen wir die Wirtschaft stärken. (Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

Was fördern wir? – Es wird als Rahmen ein Schutzschirm im Ausmaß von rund 7 Milliarden Euro aufgespannt. Damit wird ein Teil der Mehrkosten aufgrund der Energiepreisanstiege abgefedert. Es wird durch die beiden Maßnahmenpakete – Energiekostenzuschuss eins und insbesondere Energiekostenzuschuss zwei – ein Pauschalmodell für ganz kleine Unternehmungen eingerichtet. Es wird die Förderintensität für Kleine von 30 Prozent auf 60 Prozent erhöht, und es gibt für die Kleinen keine Voraussetzungen betreffend bestimmte Energiekapazitäten.

Ich hörte im Ausschuss, in dem wir das vorberaten haben, aber auch heute im Redebeitrag des Vorredners Kritik, manches sei zu bürokratisch. – Ich glaube, entscheidend ist, dass man rasch hilft und dass diese Hilfe auch bei den Betroffenen ankommt.

Es wird hin und wieder der Vorwurf geäußert, das sei reine Symptombekämpfung. – Ja, natürlich ist es eine Reaktion auf veränderte Marktgegebenheiten. Wir wollen nicht nur Symptome bekämpfen. Der Herr Bundesminister hat auch in der Nationalratsdebatte richtigerweise schon darauf hingewiesen, dass man den Ausbau der erneuerbaren Energien natürlich entsprechend vorantreiben muss und auch eine Änderung im Marktdesign, was die Energiepreise und die Energiewirtschaft betrifft, andenken muss.

Dieser Marktdesignmechanismus ist einer, der schwer in der Kritik ist, der zu einer Zeit eingerichtet wurde, als die Rahmenbedingungen andere waren, und der heute überarbeitet gehört. Das können wir in Österreich nicht allein tun, dafür brauchen wir Partner, und die Partner dafür müssen wir zumindest in der Europäischen Union einmal finden.

Was die abwickelnden Stellen betrifft, wurde gesagt: Ja, jetzt gibt es nicht nur das Austria Wirtschaftsservice, das Teile dieser Pakete abwickelt, sondern es soll auch die FFG zum Zug kommen. – Ich bin auch viel mit Unternehmerinnen und Unternehmern in Kontakt, und ich sage Ihnen, diesen ist es relativ egal, wer abwickelt. Entscheidend ist, dass es unbürokratisch geschieht, entscheidend ist, dass es rasch geschieht, und entscheidend ist, dass diese Mittel auch bei den Betrieben ankommen, und ich habe großes Vertrauen, sowohl in das AWS wie auch in die FFG, dass das so geschieht.

Was tun wir mit diesem Gesetz? – Wir sichern ein Level-Playing-Field, insbesondere zu Deutschland, für Unternehmungen, die im europäischen Raum oder auch weit darüber hinaus tätig sind. Wir sichern damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und unterstützen unsere Unternehmungen dabei, Arbeitsplätze abzusichern und, wie ich hoffe, auch den einen oder anderen Voll- oder Teilzeiterwerbsplatz neu zu schaffen. Wir kommen damit zu einer gewissen Planungssicherheit für die Unternehmungen und wir trotzen auch – und das halte ich für durchaus wichtig – einer Abwanderung.

Es ist immer viel vom ländlichen Raum die Rede. Wenn Unternehmungen, die im ländlichen Raum angesiedelt sind – und das sind sehr viele der kleinen und mittelständischen Unternehmungen –, aufgrund der Energiepreise weichen müssen, nämlich vom Markt verschwinden, dann nutzt das dem ländlichen Raum und den Menschen, die dort leben, nicht, sondern dann ist das genau ein Widerspruch zu dem, was wir als Länderkammer auch wollen, nämlich eine lebenswerte Umwelt in den Städten und Gemeinden, insbesondere aber auch im ländlichen Raum, zu haben.

Aus all diesen Erwägungen und aus all diesen Überlegungen ist dieser Vorlage zuzustimmen, und aus Verantwortung gegenüber Österreich, seinen Betrieben, insbesondere aber gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Betrieben darf ich um größtmögliche Unterstützung ersuchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

13.57

Präsident Günter Kovacs: Danke, Herr Bundesrat.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm dieses.